Künftig gilt die Einzelfallprüfung (10.06.2022)
Windkraftanlagen: Gemeinde verabschiedet sich von den Konzentrationszonen
Von Ludger Warnke
NOTTULN Die Gemeinde Nottuln setzt die Leitplanken für den Ausbau der Windenergie im Gemeindegebiet neu. Das seit 2018 laufende und zeitweise ruhende Verfahren zur Überarbeitung der Konzentrationszonen für Windenergie wird nun endgültig gestoppt. Zudem werden der bestehende Bebauungsplan mit den Konzentrationsflächen Hastehausen und Buxtrup sowie die entsprechende Parallele im Flächennutzungsplan der Gemeinde aufgehoben. Dadurch ist künftig im Prinzip der ganze Außenbereich für Windkraftanlagen freigegeben. Die Gemeindeverwaltung befürchtet aber keine Verspargelung der Landschaft, da aufgrund vielfältiger anderer Rechtsvorschriften letztlich nur sehr wenige geeignete Flächen übrig bleiben werden.
Der Ausschuss Planen und Bauen stimmte dem neuen Windenergie-Kurs mit zehn Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen (CDU) zu. Der Beschluss muss noch vom Gemeinderat bestätigt werden.
Zu Beginn einer sehr sachlich geführten Diskussion hatte Fachbereichsleiterin Julia Breuksch von der Gemeindeverwaltung noch einmal auf die grundsätzliche Problematik hingewiesen. Der bestehende Bebauungsplan mit den Konzentrationszonen Hastehausen und Buxtrup genüge nicht mehr den rechtlichen Anforderungen und werde einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
Im höchsten Maße rechtlich unsicher sei auch die aktuell noch laufende Neuplanung der Konzentrationszonen. Eine Vielzahl von Neuplanungen seien vor Gericht gescheitert. Dies werde sehr wahrscheinlich auch für die Nottulner Planung gelten. Werde die Neuplanung der Konzentrationszonen fortgesetzt, würden erhebliche Personalkapazitäten der Verwaltung gebunden, weshalb andere Projekte zurückgestellt werden müssten.
Schließlich plädierte Breuksch für den dritten Weg: Aufhebung aller Konzentrationszonen. Neue Windkraftanlagen würden dann einer Einzelfallprüfung unterzogen. Genehmigungsbehörde sei der Kreis Coesfeld, die Gemeinde sei insofern beteiligt, als sie ihr gemeindliches Einvernehmen erteile oder nicht erteile. Wegen der derzeit geltenden Abstandsregel von 1000 Metern blieben nur wenige Fläche für neue Windkraftanlagen übrig.
„Wir brauchen die Windenergie für die Erreichung unserer Klimaschutzziele und für wirtschaftliche Unabhängigkeit“, leitete Markus Böker (CDU) die Diskussion ein. Für ihn war auch wichtig, wie eine Beteiligung der Bürger weiter gewährleistet werden kann und wie die Gemeinde steuernd eingreifen kann, falls neue Windkraftanlagen eine Baulandentwicklung an einer Stelle verhindern sollten.
In letzterem Fall könne die Gemeinde über die Aufstellung eines Bebauungsplanes steuernd eingreifen, erläuterte die Verwaltung. Bei der Einzelfallprüfung könnten betroffene Anlieger Stellung nehmen und auch klagen. Offen blieb in der Sitzung, wie groß der Kreis betroffener Anlieger zu ziehen ist.
Dr. Martin Geuking (FDP) bewertete die Konzentrationszonen als Risiko. „Sie helfen uns nicht wirklich.“ Es sei besser, mit den Investoren ins Gespräch zu kommen und dem Bürger ehrlich zu sagen, „ja, wir wollen auf den Einzelfall gucken“.
Herbert van Stein (UBG) geht davon aus, dass die 1000-Meter-Abstandsregelung aufgehoben werde. Wenn man an Konzentrationszonen festhalte, habe die Gemeinde eine gewisse Sicherheit.
Holger Zbick (SPD) konnte sich der Aussage der FDP anschließen. Man sollte das Verfahren nun verantwortlich an den Kreis geben. Er wies aber auch darauf hin, dass das „gemeindliche Einvernehmen“ kein scharfes Schwert sei. Der Kreis kann sich darüber hinwegsetzen.
„Wir müssen dringend weg von den fossilen Brennstoffen“, betonte Paul Bergmann (Grüne). Die Vorrangzonen sollten abgeschafft werden, man wolle neue Windkraftanlagen im Gemeindegebiet.
Kritische Stimmen zu der sich abzeichnenden Entscheidung gab es von anwesenden Bürgern. Der Nottulner Hans H. Gabbert zum Beispiel mahnte, man lebe in einem sensiblen Gebiet, das einer besonderen Steuerung bedürfe. Die Aufhebung der Pläne sei nicht die optimale Lösung. Die Rahmenbedingungen änderten sich, der 1000-Meter-Abstand, mit dem jetzt die Harmlosigkeit der Entscheidung begründet werde, werde nicht halten. Es sei wichtig, dass die Gemeinde ihre Steuerungsmöglichkeiten behalte. Nottuln sollte nicht vorauseilend von Rechtsmängeln ausgehen und daher die Arbeit an den Konzentrationszonen fortsetzen.
Ein Schapdettener, der Anlieger einer möglichen Konzentrationszone ist, erinnerte an ein seinerzeitiges Gutachten der Kanzlei Baumeister, die zu einer ganz anderen Einschätzung als die Gemeinde gekommen sei. In Senden seien Konzentrationsflächen beschlossen worden. „Es ist schade, dass Nottuln sich dies nicht zutraut.“ Der Paragraf 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) gebe keine Sicherheit.
Holger Zbick mahnte, die Gemeinde sollte sich nicht auf Rechtsstreitigkeiten einlassen und deshalb in die Einzelfallprüfung unter Federführung des Kreises gehen. Am Ende gab es eine klare Entscheidung, die Planung von Konzentrationsflächen zu stoppen bzw. bestehende aufzuheben.
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