Klare Regelung für Bau von Windrädern (29.09.2024)
Rat stellt Leitlinien auf
Rosendahl, von Leon Seyock
Es ist ein Begriff, der meist in negativem Zusammenhang, etwa von Initiativen gegen Windkraft, verwendet wird: die Verspargelung der Landschaft. Wer diese sucht, wird vor allem in Rosendahl fündig. Davon zeugt ein Blick in die Landschaft, das legt aber auch eine Zahl nahe, die Bürgermeister Christoph Gottheil am Donnerstag im Rat verkündete. Regelmäßig wird ermittelt, wie hoch der Selbstversorgungsgrad – gemessen an dem vor Ort produzierten (Wind- und Solarenergie) und verbrauchten Strom – ist: Mit 635 Prozent ist Rosendahl im kreisweiten Vergleich einsamer Spitzenreiter. Erst mit 200 Prozent folgt die Stadt Coesfeld. Dennoch könnten in Zukunft weitere Windräder in der Gemeinde gebaut werden. Dafür hat der Rat mehrheitlich einen Leitlinien-Katalog beschlossen, der möglichen Investoren an die Hand gegeben werden soll.
– Der Hintergrund: Die Bezirksregierung erarbeitet aktuell einen neuen Regionalplan, der eigenen Angaben nach voraussichtlich ab dem Frühjahr gelten soll. Dieser legt fest, wie Flächen in Zukunft genutzt werden sollen. Unter anderem werden damit sogenannte Windeignungsgebiete ausgewiesen – also Flächen, auf denen Windkraft umgesetzt werden kann. Aber auch außerhalb dieser Zonen soll der Bau von Windrädern möglich sein. Der Rat hat festgelegt, welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen. Laut Bürgermeister Christoph Gottheil gehe es vor allem darum, „sprachfähig“ zu sein und eine „Gleichheit für alle“ herzustellen.
– Die Diskussion: Zum ersten Mal beschäftigte sich die Politik vor gut einem Jahr mit dem Thema. Um neben den im Regionalplan ausgewiesenen Gebieten weitere Windkraft zu ermöglichen, empfahl Michael Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner (Gottheil: „Er ist der Windpapst im Kreis Coesfeld.“) das Aufstellen von Leitlinien. Nach weiteren Beratungen in der Politik haben interfraktionelle Gespräche zur Entwicklung dieser Leitlinien stattgefunden – allerdings ohne die Grünen. „Alles, was hier passiert, ist das Maximum zu verhindern“, sagte Fraktionschef Winfried Weber in der Ratssitzung. Jeder Investor wisse, was zu berücksichtigen sei. „Es ist alles geregelt.“
– Das steht in den Leitlinien: Windräder dürfen nicht näher als ihre doppelte Höhe an Wohnbebauung im Außenbereich heranreichen, mindestens muss der Abstand aber 500 Meter betragen. Das gilt auch für Friedhöfe und denkmalgeschützte Bauwerke. Zu Siedlungen muss 1000 Meter Abstand eingehalten werden. Alle benötigten Flächen zum Bau, auch für Ausgleichsmaßnahmen, müssen verfügbar sein, zudem muss der Netzanschluss geregelt sein. Besondere Vereinbarungen zur Beteiligung oder Entschädigung müssen mit allen Anliegern, die mindestens 1000 Meter von einer Anlage entfernt wohnen, geschlossen werden. Alle Kosten, von Planung bis Wiederherrichtung von genutzten und beschädigten Wegen, müssen vom Investor übernommen werden. Einzelstandorte (über 1000 Meter Abstand zum nächsten Windrad) benötigen einen gesonderten Nachweis zur Stromeinspeisung. Diskutiert wurde, ob ein maximaler Selbstversorgungsgrad mit aufgenommen werden soll. Die Mehrheit war der Meinung, dass dieser Wert eher schwierig zu greifen sei, daher entschied sich der Rat dagegen.
– Die Entscheidung: Im Rat wurden die Leitlinien noch leicht angepasst und anschließend mit großer Mehrheit beschlossen. Winfried Weber enthielt sich, Hermann-Josef Gövert (WIR) stimmte ohne Begründung dagegen.
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