Windräder dürfen in NRW künftig nur noch auf den Flächen errichtet werden, die in den sechs Regionalplänen ausgewiesen worden sind.
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NRW stoppt Windrad-Wildwuchs (04.02.2025)

Land verbietet Bauämtern Bearbeitung von Voranfragen – Hunderte geplante Anlagen im Münsterland betroffen

Von Elmar Ries und Christian Althoff

MÜNSTER. In den vergangenen Monaten machte beim Thema Windkraftanlagen das böse Wort vom Wildwuchs in NRW die Runde. Grund: Neben den Regionalräten durften bisher auch die Kommunen Flächen für die Windmühlen ausweisen, die noch nicht einmal in den eigenen Vorrangzonen liegen mussten.

In der vergangenen Woche zog der Landtag hier den Stecker. Bauvorhaben, die auf eben diesen Flächen außerhalb der kommunalen Winkkraftzonen oder in den noch nicht rechtskräftig verabschiedeten Windkraftgebieten auf Regierungsbezirksebene liegen, dürfen für sechs Monate nicht weiter geplant werden. Letztlich bedeutet dies das Aus für knapp 1500 geplante Windräder in NRW. Im Regierungsbezirk davon betroffen sind nach Angaben der Behörde „mehrere Hundert“ Anlagen. Das Münsterland gehört landesweit zu den Regionen mit den meisten Bau-Anträgen für Windkraftanlagen.

In NRW drehen sich aktuell rund 3570 Windräder. Um einerseits die Ausbauvorgaben des Bundes zu erfüllen und andererseits besagten Wildwuchs zu verhindern, werden zurzeit in NRW sechs Regionalpläne aufgestellt, in die verbindliche Windradzonen eingezeichnet sind. Die Zeit bis zu deren Inkrafttreten – der für den hiesigen Regierungsbezirk soll im April rechtskräftig werden – nutzen Investoren, um sich möglichst viele Standorte außerhalb dieser Zonen zu sichern – was sie nach Inkrafttreten der Pläne nicht mehr können. Im Moment liegen den Kreisverwaltungen landesweit etwa 1500 Anträge für entsprechende Bauvorhaben vor.

Die „Goldgräberstimmung“ der Windradbranche zeigt sich auch in der Statistik des Landesumweltamts: Danach ist die Zahl der Anträge für Windräder außerhalb der künftigen Zonen allein von November bis Dezember 2024 von 846 auf 1427 gestiegen – ein Plus von 69 Prozent in einem Monat.

Unterstützung erhielt NRW zuletzt vom Bund. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, wonach Windenergieanlagen nur noch auf Flächen konzentriert werden dürfen, die auf der Landesebene dafür festgelegt wurden. Das betrifft in NRW etwa 750 geplante Anlagen.

Den Bau der übrigen etwa 750 Windräder hat das Land NRW aktuell mit einem neuen Paragrafen im Landesplanungsrecht gestoppt. Der verbietet den Kreisbauämtern für sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, Entscheidungen über Windenergievorhaben zu treffen, wenn diese außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Bereiche liegen. Nicht betroffen sind Projekte, bei denen dem Bauamt spätestens zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes alle Unterlagen vorlagen. Die Änderung des Planungsrechts wurde von der schwarz-grünen Mehrheit beschlossen.

„Die Gesetzesänderung hilft, die bedrohte Akzeptanz in der Bevölkerung für den Windenergieausbau zu sichern“, erklärt Christof Sommer, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW. „Anderenfalls würde ein weiterer Wildwuchs von Windrädern drohen.“ Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei man bei der Windkraft in Nordrhein-Westfalen schon sehr weit vorangekommen. „Wir werden in diesem Jahr mit der Ausweisung von 61.400 Hektar Windenergiebereichen das bundesweit vorgegebene Ziel von 1,8 Prozent der Fläche sieben Jahre früher erreichen als gesetzlich vorgeschrieben.“

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßte die Gesetzesänderung:
„Die Ausweisung von speziellen Windenergiegebieten ist das richtige Mittel, damit Ausbauziele erreicht und Naturschutzbelange berücksichtigt werden“, erklärte der Landesvorsitzende Holger Sticht.

Katerstimmung herrscht hingegen beim Landesverband Erneuerbare Energien (LEE). Aus seiner Sicht hat die Landesregierung viel Vertrauen verspielt. „Und sie begibt sich auf rechtlich dünnes Eis“, sagte der Vorsitzende Hans-Josef Vogel. Man verstehe zwar das Steuerungsbedürfnis, aber pauschal alle Bauvorhaben außerhalb geplanter Windenergieflächen zu verbieten, gehe „deutlich zu weit“.

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