Bürger fordert Ratsentscheidung (15.07.2026)
Windkraftanlage in Darup: Gemeinde sieht keinen Spielraum
Von Viola ter Horst
DARUP. Eine weitere Windkraftanlage könnte bald das Landschaftsbild in Darup südöstlich von Hastehausen prägen. Die Gemeindeverwaltung informierte den Rat in seiner jüngsten Sitzung darüber, dass für eine geplante, neue Anlage in Richtung Billerbecker Straße (K13) das sogenannte gemeindliche Einvernehmen erteilt werden soll. Dabei handelt es sich um die Stellungnahme der Gemeinde im Genehmigungsverfahren – also um die Prüfung, ob aus Sicht der Kommune Gründe gegen das Vorhaben sprechen.
Geplant ist eine Windenergieanlage mit einer Höhe von rund 140 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern, informierte Fachbereichsleiter Christoph Bolle. An diesem Standort gibt es bislang keine Windkraftanlage. Für das Vorhaben liegt bereits seit Ende Januar 2025 ein positiver Vorbescheid des Kreises Coesfeld vor. Beantragt hatte das Unternehmen aus Gladbeck am 20.9.2024 den Vorbescheid.
Einen Tag nach der Ratssitzung legte nun ein Bürger der Gemeinde eine Anregung vor. Darin fordert der Antragsteller unter anderem, dass der Rat selbst über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden soll und die Ratsmitglieder zuvor umfassend über Unterlagen und Gutachten informiert werden. Außerdem sollen aus seiner Sicht offene Fragen geklärt werden – etwa dazu, welche Punkte durch den Vorbescheid bereits verbindlich entschieden sind und welche Aspekte im weiteren Genehmigungsverfahren noch geprüft werden müssen.
Besonders im Blick hat der Antragsteller die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Wegen der Lage auf einem Höhenzug könne die Anlage aus verschiedenen Blickrichtungen deutlich sichtbar sein und die Silhouette des Ortes nachhaltig prägen, argumentiert er. Auch die Erschließung mit Zuwegungen, Kranstellflächen und Kabeltrassen müsse aus seiner Sicht umfassend geprüft werden, fordert die Bürgeranregung, die unserer Zeitung vorliegt. Der Bürger fordert, dass das gemeindliche Einvernehmen versagt wird, sofern die Prüfung ergibt, dass rechtlich beachtliche Versagungsgründe vorliegen.
Die Gemeinde sieht für eine Befassung des Rates allerdings keinen Spielraum. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt Fachbereichsleiter Christoph Bolle, dass die Bürgeranregung erst nach der Ratssitzung am 7. Juli eingegangen und die nächste reguläre Ratssitzung erst für den 13. Oktober geplant sei. Für die Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen gelte jedoch eine gesetzliche Frist von zwei Monaten ab Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Diese Frist sei nicht verlängerbar.
„Bis zum 13. Oktober 2026 ist diese Frist deutlich überschritten“, erklärt Bolle. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Stellungnahme der Gemeinde beim Kreis Coesfeld vorliegen, gelte das Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch automatisch als erteilt. Zudem handele es sich beim gemeindlichen Einvernehmen nicht um eine politische Entscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung. „Es gibt keinen Entscheidungsspielraum: Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Einvernehmen zu erteilen“, so Bolle.
Da für die geplante Windenergieanlage bereits ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid vorliege, sei die planungsrechtliche Zulässigkeit des Standortes bereits positiv bewertet worden. Der Kreis Coesfeld sei als Genehmigungsbehörde daran gebunden. Eine politische Beratung und Entscheidung sei deshalb nicht erforderlich, erklärt die Gemeinde.
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