Windräder im Licht der aufgehenden Sonne (Symbolbild): Neue Anlagen sind effizienter als alte. Die Bundesgesetze erlauben beim Repowering aber auch Standort-Verschiebungen.
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Windräder könnten durch „Repowering“ näher an Siedlungen rücken (07.04.2026)

Trotz Abstandsregeln

Düsseldorf · Für das „Repowering“ – also den Ersatz alter Windräder durch neue – dürfen größere Anlagen aus Windenergiezonen herausrücken, Standorte können sich näher an Siedlungen schieben. Die Landkreise schlagen Alarm und fordern neue Gesetze.

Von Maximilian Plück und Sina Zehrfeld

Die Landkreise in NRW berichten von wachsendem Widerstand gegen neue Windräder. Man erlebe derzeit, wie der Erfolg beim Ausbau der erneuerbaren Energie „regional in Akzeptanzverlust kippt“, sagte der Präsident des Landkreistages NRW, Olaf Gericke (CDU), unserer Redaktion. „Lange war Ruhe, aber jetzt nehmen die Beschwerden zu. Das liegt auch am ‚Repowering‘, durch das immer mehr Windräder außerhalb der Windenergiezonen entstehen“, beklagte er.

„Nach heutiger Rechtslage gilt bei einer Genehmigung bis 2030: Wenn Sie in so einer Zone ein kleineres Windrad durch ein höheres ersetzen, dann dürfen Sie das höhere innerhalb eines bestimmten Abstandes auch außerhalb der Zone neu bauen“, kritisierte Gericke. „Und die, die heute schon außerhalb stehen, können höher erneuert werden.“ Das ist es, was „Repowering“ bedeutet: Ältere Windenergieanlagen werden durch neuere, effizientere ersetzt.

Gericke verlangte rechtliche Änderungen auf Bundesebene, und zwar im Immissionsschutzgesetz und im Bauplanungsrecht. Seine Forderung: „Außerhalb der Windenergiezonen im Regionalplan darf nicht mehr repowert werden, was da stillgelegt wird, muss zurückgebaut werden.“ Natürlich könnten die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit dann immer noch weitere Standorte freigeben. Aber, so Gericke: „Wenn Landes- und Regionalpolitik versprechen: Wir konzentrieren Windräder an einer Stelle, und andere Bereiche halten wir frei, dann muss das auch so umgesetzt werden.“

Neubaur plädiert für „Repowering“ nur auf ausgewiesenen Flächen

Die NRW-Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) pflichtet den Forderungen teilweise bei. Die „Herausforderungen“ seien bekannt, hieß es aus ihrem Ministerium. Aus Sicht des Landes sollte das „Repowering“ auf „den Austausch einer Bestandsanlage gegen höchstens eine neue Anlage“ in direkter Nähe des alten Standortes beschränkt werden, und Alt-Anlagen in Windenergiegebieten sollten auch nur innerhalb dieser Gebiete erneuert werden dürfen. „Damit auch das ‚Repowering‘ von Windenergieanlagen eine breite Akzeptanz vor Ort findet, sollten diese Anlagen nur auf ausgewiesenen Flächen entstehen. Dafür setzen wir uns beim Bund konsequent ein“, sagte Neubaur unserer Redaktion.

Unterdessen führen Regionen, in denen der Windkraftausbau besonders erfolgreich läuft, vor Augen, was dort große Bedenken auslöst. Im Kreis Paderborn etwa sollen nach gegenwärtigen Plänen außerhalb von Windenergiegebieten 17 Altanlagen durch 19 neue ersetzt werden, dazu werden Standorte verschoben. Und das, während in den kommenden Jahren ohnehin noch jede Menge ganz neue Anlagen jenseits der Windkraftzonen entstehen dürften: Insgesamt sind kreisweit 235 Stück mit unterschiedlichen Planungsständen beantragt, 160 davon außerhalb dieser Bereiche.

Info

Mehr neue Windräder und mehr Repowering

Entwicklung Laut dem Monitoring des Landes wurden im Jahr 2023 noch NRW-weit 23 Genehmigungen fürs Repowering erteilt. 2024 waren es 56, im vergangenen Jahr 2025 waren es 121.

Neugenehmigungen Zugleich wurden 265 ganz neue Windräder im Jahr 2023 genehmigt, im Jahr darauf waren es 602 und 832 im Jahr 2025.

„Die Problematik ist den meisten noch gar nicht präsent“, vermutete der Landrat des Kreises Höxter, Michael Stickeln (CDU). „Die Menschen verlassen sich darauf, dass der Windkraftausbau durch ausgewiesene Windenergiegebiete und verlässliche Abstandsregelungen gesteuert wird.“ Aber durch das „Repowering“ würden solche Steuerungsinstrumente teilweise ausgehebelt, die Anlagen könnten unter anderem sehr viel näher an die Wohnbebauung heranrücken.

Bislang seien im Zuge der Erneuerung außerhalb von Windenergiegebieten vier neue Anlagen als Ersatz für eine bestehende Anlage genehmigt worden, teilte der Kreis mit. In den nächsten Jahren kämen rund 80 alte Windräder für die Erneuerung in Betracht.

Neue Anlagen sollen leiser und langsamer sein

Die Windenergiebranche bemüht sich währenddessen, die Debatte etwas herunterzukochen. Auch beim „Repowering“ gebe es ja keinen Automatismus, dass ein Neubau einfach erlaubt sei: „Natürlich werden Abstände zu Wohnbebauung eingehalten, alle Schall- und Artenschutzvorgaben werden beachtet“, sagte Christian Vossler, Geschäftsführer des Landesverbands Erneuerbare Energien (Lee). Normalerweise würden die Auswirkungen auf Anwohner durch technischen Fortschritt sogar reduziert: „Die neuen Anlagen laufen langsamer, sie sind in der Regel leiser, und die Rotorblätter reflektieren das Licht nicht so.“ Ein komplettes Verbot des „Repowerings“ außerhalb von Windkraftzonen würde die Energiewende ausbremsen, warnte er.

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