Pleitewelle droht: Windbranche vor dem großen Knall (07.04.2026)
Überangebot, Preisdruck, unsichere Politik: Warum der Windboom für viele Betriebe zum Risiko wird – und welche Chancen bleiben. Interview mit Windkraftberater Max Wendt.
Herr Wendt, Sie haben im Jahr 2020 gegenüber der Bauernzeitung die Befürchtung geäußert, dass Landwirte von Projektierern bei der Verhandlung über den Tisch gezogen und zu wenig beteiligt würden. Wie ist die Situation heute?
Genau das zu verhindern und das Kräfteverhältnis auszubalancieren war und ist weiterhin meine Aufgabe. Jedoch hat sich spätestens seit Beginn des Jahres 2026 die Situation fundamental gedreht. Seit dem Jahr 2020 wurde die Windbranche von einer großen Aufbruchstimmung gepackt. Es wurden viele gesetzliche Rahmenbedingungen für eine weitere Flächenausweisung sowie für vereinfachte Genehmigungsverfahren geschaffen. Auch der Wille, sich den klimatischen Herausforderungen zu stellen sowie sich im Kontext des Ukrainekriegs energiepolitisch resilienter zu machen, sorgte für positive Stimmung bei Projektierern und Landwirten. Ich habe zu jener Zeit viele Landwirte beraten und Verträge optimiert, das Hauptthema war immer: Lasst euch nicht auf zu geringe Pachten und rechtlich unklare Verträge ein.
Pachtverträge sind schwer zu verstehen
Bestand oder besteht da bei Landwirten Gefahr?
Da ich selbst aus einer Landwirtsfamilie stamme, bin ich vertraut mit den tagtäglichen Problemen und Herausforderungen der Landwirte. Dazu zählt eben auch, dass es nicht zur Kernkompetenz des Landwirts gehört, komplexe Pachtverträge zu verstehen und mit Windkraftprojektierern zu verhandeln. Hier kann der Landwirt schnell den Fokus für die eigentlich relevanten Passagen des Vertrags verlieren bzw. der Projektierer seinen Wissensvorsprung ausspielen. Deshalb ist es meine Hauptaufgabe, den Zielvorgaben der Landwirte entsprechend die Verträge zu verhandeln bzw. nachzuverhandeln. Denn damals galt, was ich in dem von Ihnen zitierten Beitrag anschließend gesagt habe: „Nur mit der Auswahl des attraktivsten Vertrages ist man als Grundstückseigentümer nicht gut beraten. Das Optimum liegt stets weit über dem, was den Flächenbesitzern als Vertrag vorgelegt wird.“

Windenergie: Zu viele Genehmigungen
Doch derzeit ist die Situation auf dem Windmarkt komplett anders.
Richtig, man könnte ironischerweise auch sagen, dass uns der eigene Erfolg zum Verhängnis wird. Im Moment „ertrinkt“ der Markt förmlich an Genehmigungen, die zwischen 2020 und 2025 beantragt wurden. Von der ersten Idee bis zur Genehmigung können gut und gerne fünf bis acht Jahre vergehen, was es für Projektierer sehr schwierig macht, von Beginn an eine belastbare wirtschaftliche Planung aufzustellen. Stand heute haben wir aus dem Jahr 2025 einen Überhang an nicht bezuschlagten Genehmigungen von etwa 10 GW. 2026 werden weitere rund 20 bis 25 GW an neuen Genehmigungen erwartet. Eigentlich eine super Erfolgsmeldung. Wäre da nicht das große ABER: Im Jahr 2026 werden nur 11 GW ausgeschrieben und bezuschlagt. Im Ergebnis werden 24 GW unbezuschlagt bleiben. In die Ferne geschaut ist weiter davon auszugehen, dass auch im Jahr 2027 Genehmigungen in der Größenordnung von 15 bis 20 GW erteilt werden. Durch die extrem langen Entwicklungszeiten kann ein Projektierer aber nicht so einfach eine Vollbremsung ausführen. Das Überangebot trifft also auf ein gesetzlich limitiertes Zuschlagsvolumen.
Preise fallen ins Bodenlose
Was macht das mit dem Markt?
Durch das stetig wachsende Angebot fallen die Preise ins Bodenlose, die Nachfrage nach neuen Projekten ist gleich null, da sämtliche Projektierer volle Pipelines haben und stark durchpriorisieren müssen. Projektrechte, die noch vor fünf Jahren echten Wert besaßen, sind heute faktisch unverkäuflich geworden.
Und der Druck wächst: Aus dem Wirtschaftsministerium kommenneue Hiobsbotschaften. Gemäß dem „Netzpaket“ werden zeitnah sogenannte „Netzengpassregionen“ definiert. Sofern Windenergieanlagen in einer zu definierenden Netzregion im vergangenen Jahr länger als 3 % aufgrund von Netzengpässen abgeschaltet werden mussten, soll dort für künftige Projekte der Netzzugang nicht mehr oder nur sehr erschwert möglich sein. Ein Todesstoß für Projektierer, die in diesen Regionen bereits über Jahre Investitionsanstrengungen vorgenommen haben. Die Regulierung und Steuerung des Netzzugangs wird dabei 800 Netzbetreibern überlassen. Das wird ein Bürokratie-Chaos nach sich ziehen.
Sehen Sie denn eine Alternative?
Meiner Auffassung nach sollten ganz andere Hebel in Gang gesetzt werden: Zum Beispiel eine Reform der bestehenden Netzentgelt-Systematik: Würde Energie dort am günstigsten sein, wo sie produziert wird, würde sich – ganz vereinfacht gesprochen – ein energieintensives Unternehmen direkt in der Nähe von Windparks ansiedeln. Das Netz würde nicht übermäßig verstärkt werden müssen. Dass dies jedoch von den südlichen Bundesländern Deutschlands massiv blockiert wird, ist nichts Neues.
Faire Pacht muss das Ziel sein
Wie sollten sich Landwirte in der aktuellen Situation verhalten?
Seit Beginn des Jahres 2025 geben dieProjektierer den Druck, unter dem sie selber stehen, an die Landwirte weiter. Sie vermitteln ihnen, dass die vor einigen Jahren ausgehandelten Pachtpreise nicht gehalten werden können. Sie drohen, von Projekten abzusehen, sollten sich die Landwirte nicht auf niedrigere Zahlungen einlassen. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich will die Projektierer nicht anklagen. Sie stehen unter extremem Druck, solche Aussagen sind Ausdruck reiner Existenznöte, und mein Appell lautet hier unmissverständlich: Nachverhandlungen zur Rettung des Projekts sind in jedem Fall gerechtfertigt. Gleichzeitig aber muss unbedingt auch eine Mehrerlösklausel aufgenommen werden. Sie ermöglicht dem Landwirt, wieder höhere Erträge zu generieren für den Fall, dass es in einigen Jahren wieder höhere Vergütungswerte gibt. Diese extremen Höhen und Tiefen haben wir – wie in der Landwirtschaft und anderen Branchen auch – in der Windbranche immer wieder erlebt. Man muss aber konstatieren, dass die aktuelle Entwicklung das Ende eines extrem großen Schweinezyklus markiert und einen massiven Knall nach sich ziehen wird.
Wir stehen am Anfang einer großen Pleitewelle
Was für Folgen wird das haben?
Wir stehen am Anfang einer großen Pleitewelle in der Windkraftbranche in Deutschland und Europa. Reihenweise gaben Projektierer wie auch Hersteller auf, nur einige Namen seien hier stellvertretend genannt: Vom Windkraftkonzern Senvion 2019 bis hin zu Zulieferern wie HegerGuss, Zimm oder Eickhoff.
Preisverfall und Insolvenz
Und was folgt daraus für neue Projekte?
Die Projektierer haben sich, wie gesagt, in den vergangenen fünf Jahren enorme Pipelines an Projekten zugelegt und müssen nun die werthaltigsten Projekte nach vorn ziehen und bezuschlagt bekommen. B- und C-Projekte müssen warten. Neuentwicklung findet, aufgrund der politisch völlig unklaren Lage, im Moment kaum statt. Und ab Sommer 2026 kommt durch einen gesetzlichen Sondereffekt ein weiterer Schwung an neuen Genehmigungen auf den Markt. Der Preisverfall wird anhalten, weitere Insolvenzen werden folgen. Für mein Beratungsangebot heißt das heute: Ich unterstütze Landwirte darin, Schäden nach unten zu begrenzen, Mehrerlösklauseln durchzusetzen und gleichzeitig den Projektierer zu unterstützen, sodass das jeweilige Projekt noch bezuschlagt und umgesetzt wird.
Was passiert bei diesen Nachverhandlungen? Und sind Landwirte, deren Verträge von damals nun nur noch Makulatur zu sein scheinen, dem hilflos ausgeliefert?
Hier müssen wir ganz sauber differenzieren, da es in jedem Projekt eine ganz individuelle Ausgangssituation gibt. Je klarer ihm die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Projekts werden, desto zielgerichteter kann der Landwirt in die Nachverhandlung gehen. Und ja, wie bereits erwähnt, sind Nachverhandlungen immer häufiger unumgänglich, um die Umsetzung des Projekts nicht zu gefährden. Mein Rat an betroffene Landwirte lautet: Akzeptieren Sie nicht ohne weiteres schwächere Pachten. Sie haben mit der Pacht zur Einkommenssicherung gerechnet, vielleicht als Alterssicherung oder um den Generationswechsel zu erleichtern, und jetzt soll sie um 30 bis 50 % reduziert werden? Allerdings bringt es aus den oben beschriebenen Gründen auch nichts, auf dem alten Vertrag zu bestehen. Projektierer haben oft so viele genehmigte Projekte, dass sie problemlos welche verschieben können.
Hier sind wir wieder bei der bereits erwähnten Mehrerlösklausel. Sollte eine erheblich schwächere Pacht notwendig sein, um das Projekt wirtschaftlich zu „retten“, dann sollte ein Passus hineinverhandelt werden, dass bei wieder steigenden Vermarktungserlösen die variable Pachtkomponente automatisch mitsteigt. Auch wenn bereits auf Bundes- und EU-Ebene entsprechende Regelungen zur Abschöpfung dieser Mehreinnahmen etabliert wurden, möchte ich dennoch dazu ermutigen, diese Regelungen festzuschreiben. Niemand kann voraussagen, welche Rechtsprechungen, Marktbewegungen und Innovationen wir in den kommenden fünf Jahren erleben werden, der neu ausgehandelte Vertrag hat jedoch eine Laufzeit von 30 Jahren.
Wie sollte die Politik in dieser akuten Situation Ihrer Meinung nach nachsteuern?
Für die Jahre 2026 bis 2028 sollte das Ausschreibungsvolumen um 8 bis 10 GW pro Jahr erhöht werden. Statt über das „Netzpaket“ den Ausbau in bestimmten Regionen praktisch auf Null zu setzen, sollte es möglich sein, Netzanschlusspunkte zu überbauen, sofern der Windpark mit ausreichenden Batteriespeicherkapazitäten kombiniert wird und es ein klares Einspeiseregelwerk gibt. Anreizsysteme, wie z.B. die im EEG geregelte 0,2-Cent-Regelung, entfalten seit einigen Jahren endlich ihre Wirksamkeit und Gemeinden profitieren in erheblichem Umfang von der Energiewende vor Ort. Ihnen diese Einnahmemöglichkeit wieder zu nehmen, hätte fatale Folgen für den ländlichen Raum.
Sie beraten ja Landwirte im gesamten Gebiet der Bundesrepublik. Gibt es regionale Besonderheiten, die Sie beobachtet haben?
Da das EEG bundesweit gilt, stehen alle Projektierer vor den gleichen Herausforderungen. Das Netzpaket aus dem Wirtschaftsministerium mit den noch zu bestimmenden Netzengpassregionen wird regional zur faktischen Entwertung von Projekten führen. Das wird viel Vertrauen zerstören und Werte vernichten, da sich unter den Leidtragenden insbesondere die örtlichen Landwirte, Unternehmen, Gemeinden und Landkreise befinden. Und natürlich das Klima – aber über den Klimawandel und dessen Folgen wird derzeit ja kaum noch gesprochen.
Klammert man die neuesten Markt- und politischen Entwicklungen jedoch aus und schaut einzig auf die Projektebene, so gibt es regional oft kaum Parallelen. Jedes Projekt hat seine individuellen Herausforderungen, darunter etwa Dimensionierung der Vorhabensfläche, Naturschutz, Höhenbegrenzungen, Eigentümerstrukturen, Vorhandensein einer Bürgerinitiative. Deshalb können zwei Projekte, die nebeneinander liegen und sogar vom selben Projektierer bearbeitet werden, dennoch immense Pachtunterschiede aufweisen. Die Spannweite ist riesig, auch die Verbände sind da mitunter nicht hilfreich, ebenso wenig der Haus- und Hofanwalt. Deswegen empfehle ich wirklich jedem Betroffenen: Suchen Sie sich Rat.
Tipps vom Windenergie-Experten
Windkraftberater Max Wendt hat für unsere Leser einige Tipps zusammengestellt, wie Sie sich bei Forderungen der Projektierer nach Nachverhandlungen am besten verhalten sollen.
■ Fordern Sie vom Projektentwickler eine Kostenübernahmeerklärung für die juristische Beratung und Optimierung an, u. a. zur Klärung von BVVG-Thematiken.
■ Das Mindestnutzungsentgelt sollte quartalsweise gezahlt werden. Das verbessert den unterjährigen Liquiditätszufluss für den Landwirtschaftsbetrieb.
■ Wer einen Vertrag unterschreibt, muss wissen, wie sich die prozentuale Umsatzbeteiligung für seinen Standort berechnet. Diese „kleine Prozentzahl“ ist einer der größten ökonomischen Hebel im Vertrag!
■ Im Falle einer Nachverhandlung ist eine Mehrerlösklausel zu vereinbaren, welche dann bei höheren Stromerträge dem Landwirt auch wieder höhere Pachten zusichert.
■ Beteiligungen an einer/mehreren WEA sollten als Option verhandelt werden, um hier später flexibel zu bleiben. Diese Beteiligungsoptionen müssen parallel zum Nutzungsvertrag verhandelt werden, um Vorzugskonditionen sicherzustellen.
■ Grundstückseigentümer sollten „spürbare“ Bereitstellungsentgelte verhandeln.
■ Im Falle des Rückbaus ist der Fundamentkörper der Windenergieanlage (WEA) vollständig zu entfernen.
■ Suchen Sie sich dauerhafte Unterstützung, die die Angebote oder Verträge in jedem Stadium der Projektentwicklung in Ihrem Sinne analysiert und optimiert.
■ Ein Berater sollte sämtliche Korrespondenzen über die Jahre der Projektentwicklung für den Flächeneigentümer übernehmen, damit sich dieser wieder auf seinen Landwirtschaftsbetrieb konzentrieren kann.
■ Gute Partner bleiben auch in der Betriebsphase zu Abrechnungsfragen an der Seite des Grundstückseigentümers.
■ Die Beratung sollte neben der besseren Vertragsausgestaltung auch die WEA-Realisierungsquote auf den Flächen des Eigentümers erhöhen.
■ Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Eine schnelle Unterschrift beschleunigt weder das Verfahren noch erhöht sie die Wahrscheinlichkeit, dass eine WEA gerade auf Ihrem Grundstück gebaut wird.
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