Beschlussvorlage: Gründung einer Gesellschaft zur Bündelung von Bürgerinteressen im Bereich Windenergie (25.10.2025)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, zwecks Vorbereitung der Beteiligung der Gemeinde Nottuln und seiner Bürger an Windkraftgesellschaften im Gemeindebezirk Nottuln bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit mit angrenzenden Gemeinden im Fall von Gemeindegrenzen überschreitenden Windkraftprojekten eine Beteiligungsgesellschaft in Anlehnung an die Projektentwicklungsgesellschaft südlich Lerchenhain in der Rechtsform der GmbH & Co.KG zu gründen.
Sachverhalt:
Ausgangslage
• Derzeit befinden sich ca. 18 neue Windenergieanlagen (WEA) auf Nottulner Gebiet in unterschiedlichen Planungs- und Genehmigungsstadien (u. a. Projekte Nottuln-Süd, Karthaus-Limbergen, Bürgerwindpark Roruper Berg, Bürgerwindpark Gladbeck).
• Nach § 6 EEG steht der Gemeinde zwar eine fixe Abgabe von 0,2 ct/kWh zu; eine direkte Beteiligung eröffnet jedoch zusätzliche Gewinn- und Einflussmöglichkeiten der Bürgerschaft sowie ggf. der Gemeinde sowie höhere lokale Wertschöpfung.
Ziele der Gesellschaftsgründung
• Aktive kommunale Rolle bei der Energiewende und Sicherung kommunaler Wertschöpfung (Gewerbesteuer, Gewinnanteile, Wege- und Leitungsrechte).
• Frühzeitige Kapitalpositionierung, um Einstiegschancen in Projektgesellschaften (GmbH & Co. KG) zu nutzen.
• Schaffung eines strukturierten und haftungsbeschränkten „Gefäßes“ zur Bündelung von Gemeinde- und Bürgerkapital und damit Verbesserung der Verhandlungsposition.
• Erhöhung der lokalen Akzeptanz durch transparente Bürgerbeteiligung.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
• Investitionsvolumen pro WEA ca. 10 Mio. €; davon 80 % Fremdkapital, 20 % Eigenkapital.
• Durch Nachrangdarlehen der Bürgerschaft können ca. 20 % des Eigenkapitals (rund 0,4 Mio. €/Anlage) substituiert werden.
• Vergleichbare Projekte bieten Verzinsungen von 4 % p. a. bei Laufzeiten von 5–10 Jahren.
Rechtliche Grundlagen
• Gemeindeordnung NRW (§§ 107 ff.)
• Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 6 EEG)
• Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gründung der Beteiligungsgesellschaft wird mit einem finanziellen Aufwand von 35.000 € für die Aufbringung des Stammkapitals (GmbH = 25.000 €; Kommanditgesellschaft = 10.000 €) zzgl. Gründungsnebenkosten von rd. 8-10 % der Gesamtsumme gerechnet.
Anlagen:
keine
Öffentliche Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 151/2025)
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