Bis zu 19 neue Riesenwindräder erwarten Nottuln im Süd-Westen und Darup!
Rotorblattspitze bis zu 267 Meter Höhe,
Rotordurchmesser bis zu 180 Meter
Fast 10 dieser Anlagen sind bereits genehmigt und werden gebaut!
Rund um Darup und an der Ortsgrenze zu Rorup
(nachzulesen in den Amtsblättern des Kreises Coesfeld: https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt)
Jetzt planen die Stadtwerke Münster, allein in der Höhenlage von Nottuln-Stockum
8 weitere dieser Riesenwindräder zu bauen!
Diese werden in ihrer Höhe den Funkmasten auf dem Westerberg deutlich überragen,
alles in nur ca. 2 Kilometer Entfernung von Nottuln’s Kirchturm
Die Stadtwerke Münster nutzen die Flächen Nottuln’s, um Millionengewinne für die Stadt Münster zu erwirtschaften.
Und das zu Lasten der Nottulner Landschaft und insbesondere Nottulner Bürger:innen!
Die Gemeinde erhält geringe – gesetzlich vorgeschriebene – Beträge.
Hier ein Überblick, wie sich das das Thema Windkraft in Nottuln in den letzten 12 Jahren entwickelt hat:
Historie (2013-2021)
- 2013: erstmalig Diskussion rund um „neue“ Windkraftkonzentrationszonen und Erstellung eines Konzeptes
- 2013/2014: Überarbeitung Regionalplan – Teilplan Energie
- Ausweisung von Windkonzentrationszonen auf dem Gemeindegebiet Nottuln in Buxtrup, Hastehausen (bekannt) und südlich von Schapdetten.
- In diesen Gebieten wird Windkraft möglich. Keine Aussagen zum „substantiellen Raum“.
- Mitte 2018: das Konzept zu Windkonzentrationszonen wird beschlossen (Ö7.4):
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2051&toselect=19571- in dem Link finden sich:
- das Konzept für Windkonzentrationszonen
- Karten mit den sogenannten Weißflächen, auf denen sich jetzt die Stadtwerke konzentriert haben und genau dort ihre WEA projektieren (Flächen b und c) – von Seiten des Gutachters sind die Flächen nur bedingt geeignet wegen Landschafts-, Arten- und Anwohnerschutz
- die schriftliche Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld (am Ende des Konzeptes) mit dem Ergebnis, dass in diesem Gebiet der Landschaftsschutz Vorrang vor Windenergie hat und demnach die Fläche nicht für eine Bebauung freigeben wird
- Ergebnis der Diskussion:
- Konzept wird beschlossen
- Stockum wird auch auf Wunsch der Politik nicht als Windkonzentrationszone ausgewiesen
- Übrig geblieben sind Hastehausen, Stockum und südlich Schapdetten (damit war „substanzieller Raum“ gegeben)
- in dem Link finden sich:
- 2019: Konzept wird aufgrund der Änderungen in der Landespolitik (Wechsel von Rot/Grün nach Schwarz/Gelb) nicht in der Umsetzung gebracht, sondern verschoben
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2227&toselect=21839- dies bedeutet: der „alte“ Flächennutzungsplan mit den Windenergiegebieten in Buxtrup und Hastehausen behält weiterhin Bestand
- Ende 2021 Verabschiedung Konzept zur Klimaneutralität 2030
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2586&toselect=26798 (dort ist auch das Konzept zu finden)- Seite 18: 5 neue WEA (je 5,1 MW) + 4 Altwindanlagen (je 1,5 MW) = 79 GWh als ein Bestandteil zur Klimaneutralität
Aufgabe Windenergiezonen und Bebauungspläne für WEA
- Juni 2022 Beendigung Aktivitäten zur Konzeption von Windenergiezonen
–> Aufgabe Flächennutzungsplan Windenergie und Bebauungspläne für Windenergie
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=2795&toselect=27994- Gründe der Verwaltung:
- aktueller Flächennutzungsplan rechtlich nicht mehr haltbar –> Klagen hatte es bis dahin nicht gegeben
- permanente Rechtsunsicherheit der Konzepte
- Breite Zustimmung im Rat der Gemeinde Nottuln
- vereinzelte Kritiker dieser Vorgehensweise
- Gründe der Verwaltung:
- Konsequenz: Windräder im gesamten Gemeindegebiet möglich
- In Folge dessen einige Beschlüsse zur Aufhebung des FNP und der Bebauungspläne (auch mit öffentlicher Auslegung).
https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/suchen01.php ( Suche mit „Konzentrationszonen“)
- In Folge dessen einige Beschlüsse zur Aufhebung des FNP und der Bebauungspläne (auch mit öffentlicher Auslegung).
Vollanträge für WEA auf Gemeindegebiet
- Mit Gültigkeit der Flächennutzungsplan- / Bebauungsplanänderungen starten die ersten Vorhaben / Vollanträge im Gemeindegebiet
- Vier in Hastehausen (um Darup herum, als Erweiterung und Repowering der bisherigen Anlagen) sowie in der Nähe des stillstehenden Wind“rads“
- Drei in Rorup (direkt vor der Ortsgrenze von Rorup)
- Genehmigungen wurden erteilt, Baubeginn ist in Kürze zu erwarten
Erneute Überarbeitung Regionalplan Teilplan Energie
- 2023/2024: Überarbeitung Regionalplan Teilplan Energie
- Grund: Flächenzielvorgaben der Ampel-Bundesregierung
- Flächenziele Regierungsbezirk Münster bereits übererfüllt
- Keine weitere Ausweisung von Windenergiezonen vorgesehen (auch nicht in Nottuln)
- Anregung der Gemeinde zur Ausweisung weiterer Windenergiezonen wurde durch Bezirksregierung abgelehnt
- Mit Gültigkeit des Regionalplans (März 2025) sind nur noch in den eingezeichneten Windenergiezonen Windräder privilegiert möglich (für Nottuln: Hastehausen, Buxtrup, südlich Schapdetten)
Link (Erläuterungskarte Windenergie VI-2): Regionalplan | Bezirksregierung Münster - Weitere Flächen können jedoch die Kommunen im normalen Bebauungsplanprozess ausweisen –> Positivplanung
- Synopse Stellungnahmen Kreis Coesfeld 06.03.2023-30.09.2023, Nottuln
- Link: Deckblatt_Synopsen
- Ergebnis: Der Anregung der Gemeinde Nottuln zur Ausweisung weiterer Flächen (außerhalb des Regionalplans) wurde nicht entsprochen (S. 73)
- Während der Überarbeitung des Regionalplans
- Es wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, welche Windräder in Landschaftsschutzgebieten möglich macht
- Konsequenz: Erleichterungen im Baugesetz und Immissionsgesetz
Vorbescheide in Nottuln
- Ab Mitte 2024 – als klar wurde, dass keine neuen Windenergiezonen kommen werden, haben die Investoren die „Gesetzeslücke“ erkannt und sogenannte Vorbescheide auf den Weg gebracht. Ziel: Standorte entgegen der Regionalplanvorgaben sichern!
- Hiervon haben unter anderem auch die Stadtwerke mit den 8 Standorten Gebrauch gemacht. Die Standorte befinden sich auf den Weißflächen aus 2018 (siehe oben)
- Im Rahmen der Vorbescheidsverfahren ist das gemeindliche Einvernehmen einzuholen. Der Bürgermeister / die Verwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne einen Ratsbeschluss erteilt.
Siehe auch https://www.nottuln.de/sessionnet/sessionnetbi/si0057.php?__ksinr=3154 – einzige Ratssitzung zwischen Antragstellung auf Vorbescheid beim Kreis (14.11.2024) und Genehmigung durch den Kreis (30.01.2025). - Da Landschaftsschutzgebiete per Gesetz freigegeben wurden, sind auch die bisher in der Regionalplanung und den Konzepten vorhandenen Argumente nicht mehr relevant gewesen und konnten auch von der unteren Landschaftsbehörde nicht mehr gehalten werden
- Gegen Ende 2024 hat die Landesregierung festgestellt, dass über die Vorbescheide ein Wildwuchs / Goldgräberstimmung geschaffen wurde; deshalb hat sie eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht
- Gültigkeit zum 01.02.2025
- Konsequenz: neue Windenergieanlagen / Vorbescheide dürfen nicht mehr genehmigt werden (es sei denn, die vollständigen Unterlagen liegen seit mehreren Monaten vor)
- Konsequenz für Nottuln: die Vorbescheide hätten nach dem Datum nicht mehr positiv beschieden werden dürfen
- Am 30.01.2025 hat dann der Kreis Coesfeld alle Vorbescheide genehmigt und im Amtsblatt veröffentlicht:
https://www.kreis-coesfeld.de/aktuelles/amtsblatt/details/news-amtsblatt-nr-03-2025-ist-erschienen
BImSchG
- § 9 Vorbescheid, Neufassungen mWv zum 09.07.2024 und 28.02.2025
- 28.02.2025: § 9 Abs. 1a Satz 2: „außerhalb von ausgewiesenen Windenergiebereichen oder in Aufstellung befindlichen Windenergiebereichen“
LPlG NRW
- Windenergie-Moratorium, Untersagung von Entscheidungen zu Standorten außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Flächen, Ausnahme Repowering und vollst. Anträge vor dem 15.04.2024
- § 36a, am 30.01.2025 beschlossen, mWv 15.02.2025 in Kraft getreten, wurde verlängert
Antragshistorie:
- 14.11.2024: Eingang Anträge Kreis Coesfeld
- 29.01.2025: Vorbescheide Kreis Coesfeld
- 30.01.2025: Landtagsbeschluss NRW § 36a LPlG (Moratorium ab 15.02.2025)
Fazit:
Nottuln hat den Investoren für Windenergie den roten Teppich ausgerollt.
Investoren und Flächeneigentümer verdienen Millionen zu Lasten vieler Nottulner Bürger:innen.
Der Strategie zur Klimaneutralität ist mit den bereits genehmigten Windenergieanlagen längst Genüge getan.
Der übergeordneten räumlichen Steuerung durch die Bezirksregierung Münster hat Nottuln über Gebühr Rechnung getragen.
Im Sinne des Steuerungswunsches der Bezirksregierung ist gar kein neues Windrad in Nottuln erforderlich bzw. sogar gewünscht.
Landschafts-/ Arten- und Anwohnerschutz spielen bei diesem unkontrollierten und ungesteuerten Ausbau keine Rolle mehr!
Es ist einfach nicht vorstellbar, dass dieses Ausmaß bei Aufgabe der Windkonzentrationszonen in 2022 wirklich so gewollt war!