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Die Luft ist erstmal raus (27.09.2013)

NOTTULN. Der Ausbau der Windenergie in der Gemein-de Nottuln wird sich deutlich langsamer vollziehen, als Befürworter erhofft und Gegner befürchtet haben. Die Gemeinde lässt das aktuelle Verfahren für die bislang erarbeiteten sechs Potenzial-flächen ruhen und wartet auf neue Vorgaben von Land und Bund. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, der wegen des erwarteten Bürger-interesses am Mittwoch im Forum des Gymnasiums tagte, stimmte diesem Vorgehen einstimmig bei Enthaltung der Grünen zu. Rund 30 Bürger – darunter Mitglieder der Nachbarschaft Baumberge, der Interessengemeinschaft „Nottuln – schöne Aussichten“ und einige Windenergie-Befürworter – verfolgten die Sitzung.

Auslöser für die Vollbremsung der Gemeinde ist ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster. Nach Auffassung des Gerichtes sind viele sogenannte „harte Tabukriterien“ (zum Beispiel ein pauschaler Ab-stand von Windkraftanlagen zu Siedungsgebieten) unzulässig und müssen künftig als „weiche“ Kriterien von Fall zu Fall abgewogen werden. Außerdem messen die Richter der Forderung, für die Windenergie „substanziell Raum zu schaffen“, ein deutlich höheres Gewicht als bisher bei. Nach diesem Urteil greift die gängige Gutachterpraxis zur Ermittlung von Konzentrationsflächen nicht mehr. Flächen, die bislang für die Windenergienutzung ausgeschlossen schienen, könnten nun doch geeignet sein. Als Folge ist das bereits erarbeitete Gutachten zu den Nottulner Konzentrationsflächen rechtlich angreifbar und nicht mehr länger haltbar. „Es muss neu überarbeitet werden, aber das geht allen Gemeinden so“, meinte Städteplanerin Maria Odenthal.

 Und nicht nur das: Auch die alten Gutachtenaus 2004 für die Konzentrationsflächen Buxtrup und Hastehausen entsprechen nach Einschätzung der Verwaltung nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung. Zu Beginn hatte die Städteplanerin noch einmaldeutlich gemacht, dass die Gemeinde sich immer noch in einem Vorverfahren befinde. Und: „Wir als Gemeinde wollen verhindern, dass Windkraftanlagen überall im Gemeindegebiet zulässig sind.“ Das gehe aber nur, wenn man Konzentrations-flächen ausweise. Die Gemeinde möchte ab-warten, wie die Rechtskommentare zum OVG-Urteilausfallen. Abgewartet werden soll auch ein neuer Ministerialerlass zum Thema „Artenschutz und Windenergie“ sowie ein neuer Windenergieerlass der Landesregierung.

Außerdem sei absehbar, dass die kommende Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren werde, was wahrscheinlich Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft haben werde. „Nichts Genaues weiß man nicht“, kommentierte Ausschussvorsitzender Wolf Haase die Lage. Ein Ruhenlassen des Verfahrens ist aus Sicht vieler Ausschussmitglieder sinnvoll. Dr. Martin Geuking (FDP) ist überzeugt, dass ein neues, überarbeitetes Gutachten auch zu neuen Potenzialflächen führen wird. Es sei sinnvoll, vor einer politischen Diskussion mit diesem neuen Gutachten zuerst in die Bürgerinformation zu gehen. CDU-Fraktionsvorsitzender Hartmut Rulle wies darauf hin, dass nach den OVG-Urteil vorsorgliche Schutzabstände zu Siedlungen zwar nur ein „weiches Kriterium“ seien, sie aber nicht ausgeschlossen seien. Man müsse nun mehr Auf-wand betreiben, um diese Abstände abzuwägen. Die CDU werde sich dafür einsetzen, dass dieser Aufwand auch betrieben wird. Aus Sicht von SPD-Ratsfrau Valerie Fender ist es zwar schade, dass es nun zu Verzögerungen kommt, doch sei es positiv, dass sich so viele Bürger bislang eingebracht haben.

UBG-Ratsmitglied Alfred Hübner betonte, dass für die UBG die Frage der Schutzabstände ganz entscheidend sei. „Wir hatten bislang viele Informationen über den Artenschutz, über den Landschaftsschutz, nur der Schutz der Menschen wird so nebenbei behandelt. “Kritik am Verwaltungsvorschlag, das Verfahren ruhen zu lassen, kam von den Grünen. Insbesondere störte sie die Formulierung „Ruhenlassen“, sie werteten diese als Einladung an potenzielle Windkraftanlagenbetreiber, über Einzelanträge den nichtmehr rechtssicheren Flächennutzungsplan der Gemeinde auszuhebeln. Auszuschließen sei das nicht, so die Verwaltung, doch stünden Instrumente wie zum Beispiel eine Veränderungssperre zur Verfügung, um solche Absichten abzuwehren beziehungsweise lange hinaus zu zögern. Die nun beschlossene Pause „halten wir nicht für sehr sinnvoll“, meinte Grünen-Ratsherr Stephan Hofacker im WN-Gespräch. An den neuen Kriterien für die Windenergie werde in den Ministerien mit Hochdruckgearbeitet. „Sie werden früher da sein, als die Verwaltung dies erwartet“, ist Hofacker überzeugt. Den Antrag der Grünen, den Beschlussvorschlag entsprechend abzuändern, lehnten SPD, CDU, FDP und UBG aber ab. Im kommenden Frühjahrwill die Gemeindeverwaltung der Politik einen neuen Sachstandsbericht zur Windenergie vorlegen.

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