Hohe Risiken bei Verpachtung für Windräder – Kontamination der Böden und Rückbau (20.11.2025)
von Willi Hofmann
Bauern und Besitzern von Wald oder Wiesen scheint die Verpachtung ihres Grundstücks zur Aufstellung von Windrädern ein tolles Geschäft. Eine explodierende Toxin-Bombe hat ebenso wie Entsorgungskosten erhebliche Risiken der Verpachtung zur Folge.
Die Verpachtung von Land für Windenergieanlagen (WEA) klingt verlockend: Jährliche Pachtzahlungen von 8.000 bis 15.000 Euro pro Hektar, eine scheinbar risikofreie Einnahmequelle in Zeiten der „grünen“ Energiewende. Doch die Realität ist ein Minenfeld aus versteckten Gefahren – vor allem durch die unzähligen toxischen Substanzen in WEA, die nachträglich als hochgefährlich eingestuft werden könnten. Wie Asbest, das einst als Wundermaterial galt und heute Milliarden an Sanierungskosten verursacht, drohen Rotorblätter, Fundamente und Kabel zu einer toxischen Zeitbombe für Verpächter.
Insbesondere die hohen Geschwindigkeiten von bis zu 400 km/h und mehr an den Enden der Rotorblätter verursachen zwangsläufig Abrieb sowohl an Vorderseite als auch an der Hinterkante der Rotorblätter. Darin enthalten sind sowohl Carbon- oder Glasfaser, Mikroüpartikel und toxische Kunststoffbestandteile.
Heute üblich gewordene Rotoren mit ca. 80 m Länge haben eine Gesamtoberfläche von 250 bis 350 qm. Eine Windanlage mit drei solcher Rotoren hat mithin eine Gesamtoberfläche von bis ca. 1.000 qm.
Die in den Oberflächen heute üblicher Rotorblätter verwendeten Materialien Carbon/GFK/CFK sind synthetisch hergestellte Substanzen, die in der Natur nicht vorkommen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie gleichzeitig wasserabweisend (hydrophob), fettabweisend (lipophob) und schmutzabweisend wirken. Aufgrund ihrer hohen Stabilität werden die chemischen Verbindungen von Carbon/GFK/CFK durch die in der Umwelt üblichen Abbauprozesse praktisch nicht zerstört. Dementsprechend lassen sie sich auch dem Abwasser durch die in Kläranlagen gängigen Abbauverfahren, die im Wesentlichen auf dem Einsatz von Mikroorganismen beruhen, nicht entziehen.
Mit anderen Worten: Sie verbleiben dauerhaft in den Böden oder im Grundwasser, so sie nicht in die Pflanzen aufgenommen werden und damit in die Nahrung von Mensch und Tier gelangen.
Carbon/GFK/CFK sind für Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, in hohen Dosen fortpflanzungsgefährdend und krebserregend zu sein (u.a. Bisphenol-A) und werden mit Asbest gleichgesetzt (UBA 2020).
Zusätzlich den explodierende Entsorgungskosten drohen Nutzungsverbote im Umkreis von 100 Metern, wie in diesem TKP-Artikel ausgeführt.
Mögliche rückwirkende Haftungen machen aus vermeintlichem Gewinn einen Albtraum. Basierend auf Gutachten, Gesetzen und historischen Fällen (Stand November 2025) enthüllen wir, warum Windkraft-Verpächter am Ende die Zeche zahlen.
Rückbaukosten: Von der Falle zum toxischen Erbe
Nach 20–25 Jahren Laufzeit müssen WEA abgebaut werden – doch Fundamente (3–4 m tief, 20–25 m Durchmesser aus Stahlbeton) werden oft nur oberflächlich (1 m) entfernt, der Rest bleibt als Altlast. Kosten: Bis 1,5 Mio. € pro Anlage, die auf Verpächter abgewälzt werden (BGB § 823, UmweltHG § 20). Gesetzeswandel wie die EEG-Novelle 2023 (Thüringen-Vorbild) fordern vollständigen Rückbau bundesweit; bei Insolvenz (15 % der Betreiber 2024) übernimmt der Verpächter (InsO § 129). Landnutzung blockiert: Keine Landwirtschaft mehr möglich, Folgekosten für Sanierung explodieren – ein toxisches Erbe durch Abrieb.
Insolvenz der Betreiber: Der Verpächter als letzter Zahler
GmbH-Betreiber schützen Eigentümer nicht privat, doch bei Pleite (InsO § 129, BGB § 421) übernimmt die Bank oder der Verpächter die Anlage – inklusive Betrieb und Abbau. Subventionsende (EEG-Umlage ab 2023) löst Zahlungsausfälle aus, ohne Pfandrecht (oft vertraglich ausgeschlossen, BGB § 1204). Erweiterung: Toxische Stoffe wie PFAS in Blättern machen die Anlage zu einer Altlast – rückwirkende Sanierungen (REACH Art. 8) belasten Sie, nicht die GmbH.
Betriebs- und Haftungsrisiken: Toxische Fallen lauern
Eiswurf, Brände (CFK-Gifte) oder Kollisionen haften auf Verpächter (BGB § 823, ProdHaftG § 1), da Verträge Haftung abwälzen. Versicherungslücken decken Langzeitschäden (z. B. Mikroplastik) nicht. Wertminderung: Bis 20–30 % in 2 km Radius (Immobiliengutachten 2024), Nutzung (Jagd, Landwirtschaft) beeinträchtigt. Kernrisiko: Unzählige Stoffe (PFAS, Bisphenol A, Kupfer, seltene Erden) – nachträgliche Einstufung als hochtoxisch (EU-PFAS-Verbot 2025) führt zu Sanierungen oder Nutzungsverboten, wie bei Asbest.
Steuern und Abgaben: Der versteckte Preis
Grundsteuer wechselt in B-Klasse (bis 300 % höher, BewG § 18); Pacht als steuerpflichtiger Gewinn (EStG § 15, 25 % Abgeltungsteuer). Umsatzsteuer (19 %) und Erbschaftsprobleme (ErbStG § 10) bei Blockade. Erweiterung: Toxische Kontamination (Abrieb) erhöht Sanierungssteuern, macht Land unverkäuflich.
Grunddienstbarkeit und Vorverträge: Ewige Fesseln
Vorverträge blockieren Land 30 Jahre (niedrige Zahlungen); Grunddienstbarkeit (BGB § 1018) verhindert Verkauf/Nachnutzung. Widerruf fehlt, Streitigkeiten kosten (ZPO § 91). Erweiterung: Toxische Altlasten (z. B. PFAS-Böden) machen Widerruf unmöglich – Land wertlos.
Abrieb-Risiken: Die toxische Zeitbombe – Parallele zu Asbest und PFAS
Als Anwalt (25 Jahre Praxis) warne ich: Abrieb von Rotorblättern (GFK/CFK) setzt Mikroplastik, Fasern und Chemikalien (PFAS, Bisphenol A) frei – jährlich Tausende Tonnen, kontaminierend Böden bis 100 m (NABU 2024). Grenzwerte lax (REACH), doch EU-Verbote (PFAS 2025/1988) könnten rückwirkend greifen – Sanierungen bis 1 Mio. €/ha (UmweltHG § 20, BGB § 823).
Asbest-Parallele: Bis 1993 „sicher“, dann verboten – Sanierungen 50 Mrd. € in DE (BfR), Böden wertlos (Nutzungsverbot, asbestosnation.org), Haftung ewig (BGB § 199). Historische Fälle: PCB-Sanierungen 5 Mrd. € (Monsanto 2023, ProdHaftG § 1); DDT-Böden 500 Mio. € (BGH IV ZR 245/99, 2001); MTBE-Grundwasser 1 Mrd. € (OLG Köln 19 U 128/12, 2013). Verpächter haften rückwirkend – Ihr Land: Von Pachtparadies zu Sanierungsabgrund.
Die Windkraft-Illusion bricht: Pacht lockt, Toxine bleiben. Lassen Sie Verträge prüfen (Fachanwalt), fordern Sie Abrieb-Klauseln und Gutachten. Sonst zahlen Sie die Zeche – explodierend, weil unzählige Stoffe (z. B. Kobalt, Neodym) warten auf ihre „Asbest-Moment“.
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