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Politik für Unfairness verantwortlich (24.02.2026)

Zum Thema Windpark:

Im Zusammenhang mit der Riesen-Windpark-Diskussion in Nottuln wird neuerdings von Politikern und Befürwortern gerne das Wort „fair“ verwendet und den Windparkgegnern Unfairness vorgeworfen. Zur Erinnerung: „fair“ bedeutet: gerecht, ausgewogen, ohne Vorurteile, ohne Benachteiligung gegenüber anderen. Kann die Privilegierung eines Windparks nach § 35 BauBG „fair“ sein? „Privilegierung“ an sich bedeutet ja zunächst einmal: Sonderrecht für bestimmte Vorhaben oder Personen durch individuelle Vorteilsgewährung und Ungleichbehandlung. Damit ist Privilegierung per Definition unfair. Ein Riesen-Windpark könnte aber fair sein, wenn erstens – so das Gesetz – eine sachgerechte Abwägung von wichtigen Belangen (explizit genannt: Naturschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz und Anwohnerschutz) erfolgt und zweitens die Steuerung der Planung durch Ausweisung von Konzentrationsflächen in Regional- und Flächennutzungsplänen inklusive Ausschlusswirkung im restlichen Planungsgebiet (Vermeidung von Wildwuchs) erfolgt.

Wenn also ein Riesen-Windpark „unfair“ ist, dann wurden die oben genannten Rahmenbedingungen missachtet. Damit ist auch klar, wer für die Unfairness in der Abwägung und Steuerung verantwortlich ist: die am Genehmigungsverfahren beteiligten Politiker im Gemeinderat und gegebenenfalls die Nachfolgeinstanzen (…). Und dann muss sich kein Verantwortlicher über heftigen, nachhaltigen Widerstand und Politikverdrossenheit wundern. Fair – und rechtskonform – wäre vor dem lokalen Hintergrund die Unterlassung der einseitigen Privilegierung, ein Nicht-Einreichen eines Bauantrages und die Verweigerung einer Baugenehmigung.

Dr. Ing. Ralf Hubo,
Am Hang,

Nottuln

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