Windkraft: Nach Gespräch weiter kontroverse Ansichten (18.04.2026)
Streitpunkte bleiben bestehen
Von Markus Kleymann
OTTMARSBOCHOLT. Das lange geplante Gespräch zwischen den Anliegern der Windräder in Ottmarsbocholt, den Betreibern und dem Kreis Coesfeld hat jetzt stattgefunden. Sowohl Michael Roski-Holz als Sprecher der Anlieger als auch der Kreis Coesfeld haben dazu in Pressemitteilungen Stellung bezogen.
Die Anlieger seien, so Michael Roski-Holz, im Rahmen des Termins über die Ergebnisse eines aktuellen Kurzmessberichts zur weitergeführten Abnahmemessung informiert. Demnach weise der Bericht „keine Auffälligkeiten der Schallemissionen“ auf (wir berichteten in der gestrigen Ausgabe).
Die Anliegerschaft sehe diese Einschätzung jedoch kritisch. Ein Vergleich mit dem Kurzmessbericht vom November 2025, in dem erhöhte Schallpegel festgestellt wurden, lege nahe, dass die damals maßgebliche Windklasse in der aktuellen Messung offenbar nicht berücksichtigt worden sei. Aus Sicht der Betroffenen sei damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht gegeben. Zudem bestünden aus Sicht der Anliegerschaft Unklarheiten hinsichtlich des Messaufbaus, die einer weiteren unabhängigen Überprüfung bedürften.
Der Kreis berichtet, dass die Diskussion vielfach kontrovers verlaufen sei. Während die Anlieger Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen geäußert und nachdrücklich ihre Wahrnehmungen der Betriebsgeräusche geschildert hätten, hätten die Betreiber darauf verwiesen, dass die aktuell vorliegenden Messdaten die Einhaltung der Vorgaben aus dem Genehmigungsbescheid bestätigen würden. Der Kreis Coesfeld habe deutlich gemacht, dass auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Ergebnisse kein behördliches Handeln möglich ist.
Es sei vereinbart worden, dass der Kreis Coesfeld weiterhin die Entwicklungen transparent kommuniziere und die Anlieger auch unaufgefordert über Neuerungen im Verfahren informiere. Weiterhin sei zwischen Projektierer und Anliegern vereinbart worden, dass Zeiten, in denen die Betriebsgeräusche besonders deutlich wahrnehmbar seien, protokolliert und gesammelt übersandt werden. Auf dieser Basis wolle man gemeinsam mit dem Hersteller der Windenergieanlagen prüfen, ob bei klar definierten Bedingungen Auffälligkeiten im Betrieb feststellbar seien.
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