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Kreis sieht keine Verfahrensfehler (11.07.2026)

Gemeindliches Einvernehmen für Windpark Stockum

Von Viola ter Horst

NOTTULN. Ist bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den von den Stadtwerken Münster geplanten Windpark in Stockum alles korrekt abgelaufen? Genau dieser Frage ist die Bürgerinitiative Gegenwind nachgegangen und hatte den Fall von der Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld prüfen lassen. Das Ergebnis liegt inzwischen vor – und fällt eindeutig aus: Aus Sicht des Kreises ist das Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden. Ein kommunalaufsichtliches Einschreiten sei nicht angezeigt, das gemeindliche Einvernehmen sei ordnungsgemäß erteilt worden. Mit dem so genannten gemeindlichen Einvernehmen gibt die Gemeinde ihr nach dem Baurecht erforderliches Okay für ein Bauvorhaben.

„Die Kommunalaufsicht hat den Sachverhalt mittlerweile abschließend geprüft. Dabei hat sich ergeben, dass die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und daher keiner Entscheidung durch den Rat oder eines Ausschusses bedurfte“, erläutert Kreissprecher Tobias König auf Nachfrage unserer Zeitung.

Sofern ein Vorhaben nach den Regelungen der Bauleitplanung oder den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist, müsse die Gemeinde ihr Einvernehmen auch erteilen. Es handele sich dabei also grundsätzlich nicht um eine politische Ermessensentscheidung. „Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Verwaltung kein Entscheidungsspielraum“, verdeutlicht König.

Genau das hatte die Bürgerinitiative allerdings infrage gestellt. Nach ihrer Auffassung hätte bei einem Projekt dieser Größenordnung der Rat stärker für eine Entscheidung eingebunden werden müssen.

Dieser Auffassung folgt die Kommunalaufsicht jedoch ausdrücklich nicht. „Aufgrund der geltenden Rechtslage und der bauleitplanerischen Vorgaben der Gemeinde war die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens rechtlich vorgezeichnet.“ Eine andere Entscheidung wäre nach Einschätzung des Kreises nicht rechtmäßig gewesen.

Nach Kenntnis der Kommunalaufsicht seien die politischen Gremien zudem bereits im Vorfeld über das Vorhaben und das weitere Vorgehen informiert worden. Einen Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften könne der Kreis nicht erkennen.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen war ein wichtiger Schritt im Genehmigungsverfahren. Anschließend erhielten die Stadtwerke Münster vom Kreis Coesfeld einen positiven Vorbescheid für den geplanten Windpark.

Entscheidend war dabei auch der Zeitpunkt des Antrags. Die Stadtwerke hatten ihn eingereicht, nachdem der Nottulner Gemeinderat beschlossen hatte, im Flächennutzungsplan keine Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mehr darzustellen. Damit war die Windkraft im Gemeindegebiet zunächst nicht mehr räumlich gesteuert und Anlagen konnten grundsätzlich auch an anderen Standorten beantragt werden.

Nur wenig später, nachdem der Kreis einen positiven Vorbescheid erteilt hat, trat der neue Regionalplan der Bezirksregierung Münster in Kraft. Darin sind Vorranggebiete festgelegt, in denen Windenergie künftig bevorzugt entwickelt werden soll. Das Landschaftsschutzgebiet in Stockum gehört nicht dazu. Windkraftanlagen sollen dort also nicht bevorzugt errichtet werden. Für das Verfahren der Stadtwerke spielte das jedoch keine Rolle mehr, weil der Antrag für einen Vorbescheid bereits vor Inkrafttreten des Regionalplans gestellt worden war. Der positive Vorbescheid ist dabei nicht mit einer Genehmigung gleichzusetzen – dieses aufwendige Prüfverfahren läuft noch.

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