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Kampfjets sorgen für Konflikte (05.05.2025)

Bundeswehr durchkreuzt mit Tiefflügen die Pläne zum Windkraftausbau − und verunsichert Hobbypiloten

Von Christian Althoff und Stephan Werschkull

BORKEN/BERLIN. Die Luftwaffe hat sieben Tiefflug-Trainingsgebiete in Deutschland reaktiviert, in denen Kampfjets bis auf eine Flughöhe von 75 Meter heruntergehen dürfen. Eins liegt im Westmünsterland. Was bedeutet das für Hobbypiloten und Windkraftbetreiber?

Bereits seit Juli können Kampfjets über fast ganz Deutschland tagsüber beliebig lange in 150 Metern Höhe fliegen. Tiefflug reduziert die Erfassbarkeit durch gegnerisches Radar, nutzt hügeliges Gelände als Radarschatten und begrenzt die Wirksamkeit bodengebundener Luftverteidigungssysteme. In den sieben Tiefflugzonen dürfen die Kampfjets für jeweils zwei Minuten auf 75 Meter hinuntergehen. Das reicht bei Unterschallgeschwindigkeit für eine Strecke von etwa 30 Kilometern.

Die Tiefflugzone „LFA2“ liegt im Westen des Münsterlands und erstreckt sich entlang der niederländischen Grenze von Emsdetten bis südlich von Bocholt. Die Geschwader buchen die Tiefflugzonen am Tag der Nutzung und dürfen dann zwischen 9 und 12.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 17 Uhr über den Gebieten fliegen. Ein Luftwaffensprecher: „Sie planen die An- und Abflugrouten so, dass sie Städte, Industrieanlagen und Naturschutzflächen meiden, wenn das möglich ist.“ Die Routen wechselten täglich, damit sich die Lärmbelastung verteile.

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr rät zivilen Piloten, die auf Sicht fliegen, bei An- und Abflügen zu und von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie Startplätzen für Hängegleiter die Reiseflughöhe von etwa 460 Meter so schnell wie möglich zu erreichen und so spät wie möglich zu verlassen.

Der Betrieb auf dem Flugplatz Borken-Hoxfeld werde jedenfalls nicht eingeschränkt, aber mehr Achtsamkeit von den Piloten verlangt, sagt Thomas Grunden aus dem Vorstand des dortigen Luftsportvereins. Da die Luftwaffe wohl in der Woche unterwegs ist, sei der Segelflugbetrieb am Wochenende quasi nicht betroffen.

Anders sieht es mit den Motorfliegern aus, die auch unter der Woche starten. „Im Luftraum gilt auch: sehen und gesehen werden“, sagt Grunden. Die Flugzeuge seien mit Transpondern ausgestattet und auf dem Radar zu sehen.

Aufpassen müssen auch Drohnen-Nutzer, die ihre Geräte mitunter auf bis zu 120 Meter steigen lassen können. „Das unbemannte Flugzeug muss dem bemannten Flugzeug ausweichen“, erklärt ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Anfrage unserer Redaktion die klare Ausweichregel.

Drohnenpiloten müssen sich vor dem Start über die geplante Nutzung einer Tiefflugzone informieren. Wenn ein Jet der Luftwaffe ebenfalls in dem Gebiet fliegt, muss der Drohnenpilot seine Route und Flughöhe anpassen. Nach Informationen des Luftfahrtamts der Bundeswehr soll es eine tägliche Meldung an die Deutsche Flugsicherung geben, die auf der digitalen Plattform „Unbemannte Luftfahrt“ bereitgestellt wird, so der Sprecher. Dort können sich dann Drohnenpiloten informieren.

Noch nicht absehbar ist, was die Reaktivierung der „Low Flying Areas“ für den Bau neuer Windkraftanlagen bedeutet. Bei Flughöhen von 75 Metern drohen Konflikte mit Windrädern, die um einiges höher sind. Die Bundeswehr werde schon seit Jahren um Stellungnahmen gebeten, wenn Windräder gebaut werden sollten, erklärte etwa ein Sprecher des Kreises Borken. „Und bei dieser Einzelfallprüfung bleibt es“, ergänzte ein Sprecher des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn. Die Bundeswehr unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien, aber wenn Windprojekte militärischen Belangen entgegenstünden, werde ihnen widersprochen. „Ein generelles Verbot für den Bau neuer Windräder in den Tiefflugzonen ist nicht vorgesehen.“

Auf Informationen wartet derzeit Arnim Grothe vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE). „Es fehlt uns eine öffentliche Stellungnahme der Bundeswehr“, sagt Grothe im Gespräch mit unserer Redaktion. Dass es ganz ohne Einschränkungen für Windkraftanlagen gehe, sei nur schwer vorstellbar. „Die Unsicherheit in der Branche ist groß.“ Ob gestellte Anträge trotz Niedrigflugzone genehmigt werden, sei nicht sicher. Der LEE gehe aber davon aus, dass zumindest bereits erfolgte Genehmigungen nicht zurückgenommen werden. „Dafür sind die rechtlichen Hürden hoch. Zudem müsste mit hohen Schadensersatzforderungen gerechnet werden“, sagt Grothe und verweist auf die bereits entstandenen Planungskosten der potenziellen Windrad-Erbauer.

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