Beide Initiativen sagen Teilnahme ab (30.05.2026)
Vor der Veranstaltung am 11. Juni – „Windsinn-Nottuln“ und „Gegenwind“ kritisieren das geplante Fish-Bowl-Format scharf und haben eine Teilnahme an diesem Format abgesagt.
Von Viola ter Horst
NOTTULN. Nach der Bürgerinitiative „Gegenwind“ hat nun auch die Bürgerinitiative „Windsinn-Nottuln“ ihre Teilnahme an der geplanten Diskussionsrunde zum Windpark Stockum abgesagt. Damit wollen beide Initiativen nicht an dem von der Gemeinde Nottuln vorgesehenen „Fish-Bowl“-Format am 11. Juni teilnehmen.
In einem Schreiben an Bürgermeister Dietmar Thönnes, das nach Angaben der Initiative auch an die Ratsfraktionen ging, begründet „Windsinn-Nottuln“ die Entscheidung mit deutlicher Kritik an Ablauf und Zusammensetzung der Veranstaltung. Die Initiative sieht den ursprünglichen Bürgerantrag nicht ausreichend umgesetzt und kritisiert vor allem die Beteiligung von Projektierern und Stadtwerken an der Diskussion. Dadurch verschiebe sich der Fokus weg von einer innergemeindlichen Aufarbeitung hin zu einer Bühne für die Betreiber.
Zudem spricht die Initiative von einem Ungleichgewicht zwischen Kritikern und Befürwortern des Projekts. Nach der bereits erfolgten Absage der BI „Gegenwind“ sei ein Dialog „auf Augenhöhe“ kaum noch möglich. Auch das geplante „Fish-Bowl“-Format lehnt die Initiative ab. Viele Bürgerinnen und Bürger würden sich dadurch eher abgeschreckt als eingebunden fühlen.
Unterzeichnet ist das Schreiben von Gero Birkenmaier im Namen der Bürgerinitiative. Zugleich verweist „Windsinn-Nottuln“ auf eine Petition gegen den geplanten Windpark in Stockum. Nach Angaben der Initiative haben bislang mehr als 1.700 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben. Die Petition sei ein deutliches Signal aus der Bevölkerung.
Bereits zuvor hatte die Initiative „Gegenwind“ ihre Teilnahme abgesagt (wir berichteten). Auch sie sieht das geplante Fish-Bowl-Format kritisch und befürchtet keine echte Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe, da Verwaltung, Politik, Kreis und Stadtwerke strukturell deutlich stärker eingebunden seien als die Kritiker des Projekts.
Die Gemeindeverwaltung hält trotz der Absagen an dem Termin fest. Man setze den Ratsbeschluss um, erklärte Bürgermeister Dietmar Thönnes auf Nachfrage. Andere Teilnehmer für die abgesagten BI-Vertreter sollen nicht benannt werden. Eingeladen seien weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger. Eine weitere Stellungnahme zu den Absagen wolle die Gemeindeverwaltung ausdrücklich nicht geben, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung weiter.
Zur Frage, inwieweit das geplante Format und die Teilnehmer im Vorfeld mit den Beteiligten abgestimmt worden seien, erklärte Dezernent Stefan Kohaus, dass es schwierig sei, dies mit sämtlichen Teilnehmern vorab zu klären.
Auch in der Politik sorgt die Entwicklung für Diskussionen. CDU, Grüne, SPD und UBG sagten auf Nachfrage, sie wollen sich Anfang kommender Woche in ihren Fraktionssitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Im Raum steht inzwischen auch die Frage, ob die geplante Runde nach den Absagen der beiden Bürgerinitiativen überhaupt noch sinnvoll ist.
CDU-Fraktionssprecherin Andrea Quadt-Hallmann betont: „Wir sind auf jeden Fall immer gesprächsbereit.“ Auch die Grünen wollen zunächst die Fraktionssitzung abwarten, bevor sie sich weiter äußern. SPD-Fraktionschef Wolfgang Danziger bedauert, dass die Situation „jetzt natürlich wie festgefahren ist“.
UBG-Fraktionschef Jan Van de Vyle erklärt, dass zu der Fraktionssitzung der UBG die Petenten der Bürgeranregung eingeladen seien, die die Diskussionsveranstaltung vorgeschlagen hatten. Der Rat hatte dieser Bürger-Anregung mit großer Mehrheit zugestimmt. „Mit einiger Verwunderung mussten wir feststellen, dass mit den Petenten zumindest nicht ausreichend kommuniziert worden ist“, sagt Van der Vyle. Die UBG sei davon ausgegangen, dass dies bereits vor der Verwaltungsvorlage geschehen sei, die einen „abgewandelten Vorschlag“ enthalten habe. Die nicht erfolgte beziehungsweise aus seiner Sicht viel zu späte Kommunikation mit den Petenten vonseiten der Verwaltung bezeichnet Van de Vyle als „mindestens schlechtes Handwerk“. Auch die Familien, die die Bürgeranregung stellten, sehen das geplante Format kritisch. „Wenn aber Ziel, Adressaten und Rahmen verändert werden, wird ein offener Austausch kaum möglich und die Intention der Bürgeranregung verfehlt“, meinen sie. Sie betonen zugleich, dass sie nicht in Bürgerinitiativen organisiert sind.
Klage liegt beim Oberverwaltungsgericht Münster (30.05.2026)
Gemeindliches Einvernehmen und Vorbescheide im Fokus
Der Streit um den geplanten Windpark Stockum geht in die nächste Runde: Die Bürgerinitiative „Windsinn“ klagt vor dem Oberverwaltungsgericht gegen den Kreis Coesfeld.
NOTTULN. Die beiden Bürgerinitiativen „Windsinn“ und „Gegenwind“ sind der Auffassung, dass im Verfahren rund um das geplante Windparkprojekt nicht alles rechtlich korrekt gelaufen ist. Es laufen Klagen und Eingaben. „Windsinn“ hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den Kreis Coesfeld eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt, dass die Klage dort vorliegt. Es würden nun Stellungnahmen eingeholt. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung steht noch nicht fest, teilte eine Sprecherin gegenüber unserer Zeitung mit. „Gegenwind“ hingegen hinterfragt, ob das gemeindliche Einvernehmen korrekt gegeben wurde. Dies prüft der Kreis Coesfeld.
Worum geht es bei der Klage von Windsinn vor dem Oberverwaltungsgericht?
Im Kern zielt die Klage von „Windsinn“ auf die Aufhebung des Vorbescheids für den von den Stadtwerken Münster geplanten Windpark im Landschaftsschutzgebiet Stockum. Die Kläger halten die Vorbescheide des Kreises für rechtswidrig. Sie rügen insbesondere, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden sei, obwohl aus ihrer Sicht die kumulative Wirkung mit weiteren bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in Nottuln, Dülmen und Senden hätte berücksichtigt werden müssen. Zudem sei die Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde aus ihrer Sicht nicht ausreichend in das Verfahren eingeflossen. Vor allem geht es auch um die Frage des Regionalplans, der zu der Zeit in seinen Entwürfen schon bekannt gewesen sei. Der Regionalplan sieht für den Bereich Stockum kein Windkraftgebiet vor – darauf verweisen die Initiativen. Trotzdem habe der Kreis die positiven Vorbescheide erteilt, ohne auf die Planungen der Bezirksregierung Münster ausdrücklich hinzuweisen.
Worum geht es bei dem Punkt gemeindliches Einvernehmen?
Die Initiative Gegenwind zweifelt, ob der Nottulner Bürgermeister den Rat ausreichend informiert hat. „Das gemeindliche Einvernehmen hätte nicht auf diese Weise erteilt werden dürfen“, ist Axel Winkler von der Initiative der Meinung. Es sei in einer knappen Mail von einem Mitarbeiter der Verwaltung an die Stadtwerke erteilt worden. Der Rat hätte über ein Vorhaben dieser Größenordnung stärker informiert werden müssen. Die Initiative „Gegenwind“ hatte sich zunächst an das Ministerium gewandt. Dieses verwies jedoch auf den Kreis Coesfeld als nächsthöhere zuständige Behörde. Der Kreis bestätigt, dass die Frage zum gemeindlichen Einvernehmen vorliegt und derzeit geprüft wird. Dabei würden auch die Positionen der Gemeindeverwaltung eingeholt. Eine abschließende Bewertung liege bislang nicht vor. Die Pressestelle des Kreises erläutert auf Nachfrage zudem die rechtliche Grundlage des Verfahrens: „Das Einvernehmen der Gemeinde richtet sich grundsätzlich nach § 36 BauGB. Nach § 36 Abs. 1 BauGB wird über die Zulässigkeit der dort genannten Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Vorgaben zur Form und Ausgestaltung des gemeindlichen Einvernehmens enthält diese Vorschrift hingegen nicht.“
Was ist überhaupt die Ausgangslage? Wie ist das alles entstanden?
Es liegt ein positiver Ratsbeschluss vor, nachdem die Politik sich für den Ausbau von Windenergie ausgesprochen hat. Daraufhin wurden Windvorranggebiete zeitweise ausgesetzt, wodurch auch im Bereich Stockum erst einmal grundsätzlich Windkraft möglich wurde. Die Stadtwerke Münster fragten dann beim Kreis nach, ob ein Windpark mit acht Analgen möglich sei. Der Kreis Coesfeld stimmte nach einer Vorabprüfung grundsätzlich zu und erteilte positive Vorbescheide. Zugleich arbeitete die Bezirksregierung Münster am Regionalplan, der auch festlegt, wo Windkraft im Münsterland grundsätzlich entstehen soll.
Wie sind aktuell die Pläne der Stadtwerke?
Sie haben von ursprünglich acht auf sechs Anlagen nach Überprüfung der Lage reduziert. Für das umfangreiche Prüfverfahren werden die Unterlagen zusammengetragen. Diese müssen den Behörden zur Prüfung vorgelegt werden. Eine Genehmigung liegt noch nicht vor.
Eine umstrittene Studie (30.05.2026)
Herzprobleme und Windenergie
Eine umstrittene Studie bringt etwaige Herzrisiken durch Windräder in die Diskussion.
NOTTULN (vth) Vertreter der Initiative „Gegenwind“ brachten eine Studie zu Auswirkung von Infraschall auf die Gesundheit in die Diskussion ein und leiteten sie auch an Rat und Gemeinde weiter. Doch wie aussagekräftig ist die Studie, in der die Autoren über eine deutlich erhöhte Zahl von Diagnosen wie Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen in Kommunen berichten, in denen der Ausbau der Windenergie besonders stark vorangeschritten ist?
Die Studie stammt von Christian Vahl und Oliver Dietz von der Arbeitsgruppe Infraschall der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und bezieht sich auf die Region Paderborn. Windkraftbefürworter zweifeln die Ergebnisse an. Auch schon zuvor sorgten die Autoren in der Fachwelt für Kritik; ihre Untersuchungen gelten als umstritten.
Der LEE Nordrhein-Westfalen (Landesverband Erneuerbare Energien) betont, dass die überwältigende Mehrheit wissenschaftlicher Untersuchungen eben keinen empirischen Beweis für ein erhöhtes Herzrisiko durch Windräder liefere. Auch bedeute ein statistischer Zusammenhang nicht, dass Windenergie die Ursache für die Erkrankungen ist, so eine weitere Kritik: Es gebe viele mögliche Störfaktoren – das Alter der Bevölkerung, medizinische Versorgung oder allgemeine Krankheitsentwicklungen. Es handele sich auch um statische Werte, an echten Menschen wurden keine Messungen durchgeführt.
Zu diesem Fazit kommt auch der Nottulner Leon Machens, der eine eigene Webseite zu Windkraft erstellt hat und sich kritisch mit der Studie auseinandergesetzt hat. Diese wurde bislang nur als Kongressposter vorgestellt. „Der aktuelle peer-reviewte und behördliche Konsens findet unter realen Windrad-Bedingungen am Wohnhaus keine konsistenten objektivierbaren Gesundheitseffekte“, so Machens. Die Vahl-Reihe stehe zu diesem Konsens in einer Außenseiterposition. Eine peer-reviewte Doppelblind- oder Kohortenstudie an Menschen unter realen Bedingungen, die diese Außenseiterposition gegen die genannten Studien stützen würde, sei nicht bekannt. Die Studie liefere keinen Beleg dafür, dass Windenergieanlagen ursächlich für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind. Schon zuvor hatten die Autoren Ergebnisse veröffentlicht, die in der Fachwelt kritisiert wurden.
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