Kreis prüft neues Gutachten (13.06.2026)
Streit um Windräder in Ottmarsbocholt
Von Henning Stallmeyer
SENDEN-OTTMARSBOCHOLT. Der Konflikt um die Schallemissionen der Windenergieanlagen in Senden-Ottmarsbocholt geht in eine neue Runde. Eine Gruppe von Anliegern hat der Kreisverwaltung ein privat beauftragtes Sachverständigengutachten vorgelegt. Die Behörde kündigte an, die neuen Daten in die laufende Prüfung einzubeziehen.
Bis zum Abschluss der rechtlichen Bewertung bleibt der nächtliche Drosselbetrieb für eine der Anlagen bestehen. In einem offenen Brief an Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr erhebt die Anwohnerschaft, vertreten durch Jana Holz und Michael Roski-Holz, schwere Vorwürfe gegen die Betreibergesellschaft und die bisherigen Messverfahren.
Sie reagieren damit direkt auf die jüngste Berichterstattung dieser Zeitung und die Aussagen der Betreiber: Hatte die Geschäftsführung der „Ottmarsbocholt Bürgerwind“ nach dem Messbericht von Ende Mai noch betont, die Anlagen seien in Ordnung und andere Behauptungen seien „Unterstellungen“, zeichnet das neue Gutachten ein anderes Bild. Laut dem von den Anwohnern eingeschalteten Gerichtsgutachter würden die Windkraftanlagen seit November 2025 in ungenehmigten Betriebsmodi laufen.
Zudem seien Grenzwerte – insbesondere im tieffrequenten Schallbereich – deutlich überschritten. Die Anwohner kritisieren, dass maximale Schallemissionen in den bisherigen Berichten nicht berücksichtigt und zentrale Messnormen missachtet worden seien. Sie fordern vom Kreis Coesfeld unverzügliche Schutzmaßnahmen sowie eine vollständige Aufklärung. Die Kreisverwaltung Coesfeld, die parallel bereits den Ende Mai eingegangenen offiziellen Prüfbericht zur Schallemissionsmessung auswertet, wies den Vorwurf mangelnder Dialogbereitschaft zurück.
„Die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner haben wir von Beginn an ernst genommen und sorgfältig geprüft“, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Das eingereichte Dokument werde nun nach geltenden rechtlichen und fachlichen Maßstäben bewertet. Um eine belastbare und rechtssichere Einschätzung zu gewährleisten, wird der Kreis im nächsten Schritt das für die offiziellen Schallemissionsmessungen zuständige Ingenieurbüro um eine fachliche Stellungnahme zu den neuen Einwänden bitten.
Der zuständige Projektentwickler BBWind hat den Eingang des neuen Papiers bestätigt. „Wir haben das mutmaßliche Gutachten über den Kreis erhalten und werden es kurzfristig sowohl intern als auch mit unserem technischen Sachverständigen prüfen“, erklärt BBWind-Pressesprecher Kai Solinski. Inhaltlich könne man sich aufgrund des großen Umfangs im Moment noch nicht äußern. Solinski betont jedoch die Expertise des eigenen Messinstituts Müller-BBM. Ob die den Betreibern unbekannte Firma des „Gegengutachters“ diese Kriterien ebenfalls erfülle, könne man derzeit nicht sagen. Vorwürfe über handwerkliche Mängel bei den Schallprognosen hatte BBWind in der Vergangenheit strikt zurückgewiesen. Die Berechnungen basierten auf den strengen Vorgaben der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Meteorologische Effekte wie Temperaturinversionen seien darin bereits im „Worst-Case-Ansatz“ berücksichtigt. Nach erfolgter Prüfung wolle man sich unaufgefordert beim Kreis Coesfeld melden. Bis zu einem Ergebnis der Prüfung ändert sich am aktuellen Status quo nichts. Für die Windenergieanlage 1 gilt weiterhin die nächtliche Drosselung.
Glaubwürdigkeit steht im Wind
Von Henning Stallmeyer
Im Streit um den Windpark Ottmarsbocholt geht es schon lange nicht mehr nur um Dezibelwerte und Paragrafen. Es geht um die Glaubwürdigkeit – und die droht im aktuellen Konflikt der große Verlierer zu werden. Die Situation hat eine klassische, verfahrene Dynamik erreicht: Nun steht Gutachten gegen Gutachten.
Auf der einen Seite berufen sich Betreiber und Behörden auf offizielle Messberichte, die den Anlagen einen ordnungsgemäßen Betrieb bescheinigen. Auf der anderen Seite kontern die betroffenen Anwohner mit einem privaten Gutachten, das den bisherigen Daten gravierende handwerkliche Mängel vorwirft. Wer von beiden hat nun recht?
Für den Außenstehenden und die leidgeprüften Nachbarn ist das im mathematischen Dschungel aus Schallprognosen kaum noch zu durchschauen. Genau in diesem Nebel geht das Vertrauen der Bürger verloren. Deshalb ist maximale Transparenz jetzt das einzig wirksame Gegenmittel. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr tut gut daran, das Gutachten der Anwohner sofort in die behördliche Prüfung einzubeziehen.
Diese angekündigte Offenheit ist sehr zu begrüßen, aber auch absolut notwendig. Der Kreis Coesfeld steht nun in der Verantwortung, alle Karten auf den Tisch zu legen und für eine lückenlose, unabhängige Aufklärung zu sorgen. Nur ein absolut transparentes Verfahren kann klären, wo die Fehler liegen. Gleichzeitig nimmt diese neue Ausgangslage aber auch die kritischen Anwohner in die Pflicht: Wenn die Behörde nun unvoreingenommen und transparent prüft, müssen die Anwohner am Ende auch bereit sein, einwandfreie und rechtssichere Ergebnisse zu akzeptieren.
Das Verfahren darf nicht zu einem endlosen Gutachter-Wettlauf werden, der so lange fortgeführt wird, bis eine Seite das gewünschte Ergebnis bekommt. Vertrauen in den Rechtsstaat ist keine Einbahnstraße. Sollte sich nach einer lückenlosen Prüfung herausstellen, dass die Werte im Rahmen sind, ist auch auf Bürgerseite Akzeptanz gefragt.
Historisch alle Artikel finden Sie unter dem Archiv-Reiter