GmbH soll für Bürger Rendite rausholen (12.02.2026)
Von Viola ter Horst
Nottuln. Die Gemeinde Nottuln hat die „Nottuln.Wind GmbH“ gegründet. In einer Sondersitzung stimmte der Rat nach einer Sitzungsunterbrechung mit großer Mehrheit von 26 zu vier Stimmen für den Gesellschaftsvertrag. Lediglich die UBG votierte dagegen.
Hintergrund ist auch ein konkretes Vorhaben: Am Roruper Berg sollen Windkraftanlagen entstehen. „Im März soll die Zeichnung erfolgen“, sagte Kämmerer Dominik Bomholt. Die Sitzung sei deshalb dringend notwendig gewesen. Und: Zwar habe der Rat die Gründung einer solchen Gesellschaft grundsätzlich bereits beschlossen, der Kreis als Kommunalaufsicht habe jedoch zusätzlich einen ausdrücklichen Beschluss über den Gesellschaftsvertrag verlangt.
Die neue Gesellschaft soll keine Windräder selbst bauen oder betreiben. Ihre Aufgabe besteht vielmehr darin, sich an Projektgesellschaften zu beteiligen und für Nottuln die Bedingungen für eine Bürgerbeteiligung auszuhandeln. „Wir sind für die Bürger da, um das Beste herauszuholen“, betonte Bomholt. Ziel sei es, eine Plattform für entsprechende Vorhaben in Nottuln zu schaffen, eine feste Ansprechperson zu bieten – und „ein Stück weit auch den Daumen drauf zu haben“.
Konkret geht es um Fragen wie die Höhe der Verzinsung, den Anteil eines Projekts, der für Bürger reserviert wird, und die Form der Beteiligung. Beim Projekt am Roruper Berg soll die Beteiligung über sogenannte Nachrangdarlehen möglich sein, nannte Bomholt bereits konkrete Vorstellungen zu dem Vorhaben. Dabei leihen Bürger dem Projektierer Geld und erhalten dafür Zinsen – nach Angaben Bomholts sollen es fünf Prozent sein. Ein Nachrangdarlehen bedeutet allerdings auch ein erhöhtes Risiko: Im Falle einer Insolvenz werden diese Darlehen erst bedient, wenn andere Gläubiger ihr Geld erhalten haben. Im schlimmsten Fall kann das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren gehen. „Das Risiko muss natürlich jeder für sich abwägen“, sagte Bomholt.
Warum solche Konditionen nicht im Gesellschaftsvertrag stehen? „Diese Bedingungen sind nicht für alle Projekte gleich“, erklärte der Kämmerer. Sie würden jeweils projektbezogen verhandelt und seien teilweise nicht öffentlich, um in Gesprächen mit Projektentwicklern möglichst gute Ergebnisse erzielen zu können.
Zum Geschäftsführer der GmbH wird Bomholt bestellt. Ein zusätzliches Gehalt erhält er nach eigenen Angaben nicht. In die Gesellschafterversammlung werden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie der Bürgermeister entsandt.
CDU-Fraktionssprecher Arnd Rutenbeck bezeichnete dies als Vorteil: Es wäre finanziell nachteilig, alles extern ausschreiben zu müssen. Er verwies darauf, dass die Gründung von gemeindeeigenen Gesellschaften an sich ja nichts Besonderes sei und nannte als Beispiel die Wohngenossenschaft.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro und wird von der Gemeinde eingebracht. Darüber hinaus werden der Gesellschaft die tatsächlich entstehenden Aufwendungen aus dem Gemeindehaushalt erstattet.
Die UBG erklärte ihr Nein mit offenen Fragen. Man habe die Gründung in der Ratssitzung im November 2025 grundsätzlich mitgetragen, sagte Fraktionsvorsitzender Jan Van de Vyle. Allerdings nur, wenn der Rahmen für die Verträge zwischen Projektträgern und Bürgern klar definiert sei. „Und der liegt nicht vor.“ Die UBG erwarte, dass der Rahmen vor der Gründung der Gesellschaft klargestellt werde. Auch zu den jährlichen Ausgaben der Gesellschaft habe es aus Sicht der Fraktion keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Der Verweis der Verwaltung auf nichtöffentliche Sitzungen sei zudem für Bürger nicht nachvollziehbar und ersetze niemals eine Information im Rat. „Wir würden gerne zustimmen, aber unter diesen Voraussetzungen können wir es nicht“, betonte Van der Vyle.
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