Windkraftanlage in Buxtrup geplant (21.11.2024)
NOTTULN. Um das Ziel einer klimaneutralen Gemeinde zu erreichen, hat sich die Gemeindepolitik darauf verständigt, dass das Potenzial für erneuerbare Energien stärker als bisher im Gemeindegebiet genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss für Planen und Bauen am Dienstagabend ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung einer Bürgeranregung gefolgt, für den Neubau und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) ein Bebauungsplanverfahren zu starten (inklusive Parallelverfahren Änderung Flächennutzungsplan).
Ein Nottulner plant die Errichtung einer WEA im Bereich Buxtrup, ungefähr auf halber Strecke zwischen Ortsrand Nottuln und dem Firmengelände des Klinkerwerks. Die Planung des Antragstellers sieht vor, eine WEA mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern oder alternativ eine WEA mit einer Nennleistung von 6 MW, einer Nabenhöhe von 162 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern zu errichten.
Wie aus der Vorlage der Verwaltung hervorgeht, ist die Netzanbindung zur Einspeisung der erzeugten Energie bereits im Vorfeld vom Netzbetreiber geprüft worden. Laut Netzbetreiber kann die erzeugte Windenergie in das ca. 1300 Meter nördlich vom geplanten Standort vorhandene 30-kV-Netz eingespeist werden. Der Investor hat auch bereits Kontakt zu dem sich in räumlicher Nähe befindlichen Ziegeleibetrieb aufgenommen, um sich über die Möglichkeit auszutauschen, dass die erzeugte Energie direkt genutzt wird.
Der Ausschuss nahm die Bürgeranregung positiv auf. Die Gemeindeverwaltung wurde gebeten, in Gesprächen mit dem Antragsteller darauf hinzuwirken, dass sich weitere Bürger an dem Projekt beteiligen können. Hinzu kam die Bitte an die Verwaltung, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob die neue WEA Auswirkungen auf mögliche künftige Gewerbeflächen haben könnte.
Mit dem positiven Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses (der Gemeinderat muss dem noch zustimmen) kann die Verwaltung nun in die konkreten Gespräche mit dem Antragsteller gehen. Wie bei einem Bebauungsplanverfahren für ein Wohngebiet sind auch für das Bebauungsplanverfahren für die WEA bestimmte Vorgaben und Gutachten erforderlich. Wenn alle Unterlagen komplett sind und die Grundzüge der Planung stehen, kann nicht nur die Beteiligung der Fachbehörden erfolgen, auch die Öffentlichkeit wird durch die sogenannte Offenlage der Pläne informiert und beteiligt. Es besteht dann die Möglichkeit zu Anregungen und Bedenken. Noch ist das Verfahren aber ganz am Anfang.
Der Tagesordnungspunkt passte inhaltlich zu zwei Mitteilungen der Gemeindeverwaltung, die sich ebenfalls mit dem Thema Windenergie befassen. So informierte die Verwaltung den Ausschuss darüber, dass bei ihr ein Antrag eines Investors für einen Vorbescheid von acht neuen Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Nottuln eingegangen ist. Entscheidungsträger für das Vorbescheidsverfahren ist der Kreis Coesfeld als Untere Immissionsschutzbehörde. Die Gemeinde ist aber beteiligt und muss klären, ob sie dazu ihr sogenanntes „gemeindliches Einvernehmen“ erteilt.
Vereinfacht erklärt, wird bei einem Vorbescheidsverfahren das Projekt nicht in allen Details geprüft, sondern es werden nur einige Aspekte beleuchtet, um zu klären, ob das Vorhaben grundsätzlich an den geplanten Standorten möglich ist. Da im Gemeindegebiet derzeit keine Windkonzentrationsflächen rechtskräftig sind, kann der Antragssteller bei einem positiven Vorbescheid sich die Standorte sichern, auch wenn die künftige Regionalplanung diese Flächen nicht für die Windenergie berücksichtigt. Das ist für WEA-Projekte im Gebiet der Gemeinde Nottuln insofern von Bedeutung, als der neue Regionalplan, der voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten soll, die bisherigen Windvorrangflächen Hastehausen und Horst wieder in Kraft setzt. Über Bebauungspläne kann eine Kommune aber zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen ausweisen.
Wie die Verwaltung mitteilte, läuft aktuell die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für das kommunale Bebauungsplanverfahren zur Aufhebung der bisherigen Sondergebiete Wind. Alle Planunterlagen liegen noch bis zum 20. Dezember öffentlich aus. Die Unterlagen sind einsehbar in der Gemeindeverwaltung (Terminvereinbarung) oder auch online (www.nottuln.de). In der Rubrik aktuelle Bauleitplanverfahren ist ein Link zum Planungsportal der Gemeinde gesetzt. So können sich alle Interessierten mit Internetzugang leicht informieren und auch über dieses Portal Anregungen und Bedenken für das weitere Verfahren mitteilen.
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