Vorbescheide: Zehn Anlagen geplant (10.01.2025)
NOTTULN. Das Zeitfenster für potenzielle Investoren ist begrenzt. Voraussichtlich im Laufe des Sommerhalbjahres soll der neue Regionalplan Münsterland in Kraft treten, mit dem unter anderem Konzentrationsflächen (Vorrangflächen) für Windenergieanlagen (WEA) festgelegt werden. Aktuell versuchen nicht wenige Investoren, die Lücke bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans dafür zu nutzen, um über sogenannte Vorbescheide WEA-Standorte auch außerhalb von Vorrangflächen zu sichern. Das gilt auch für das Gebiet der Gemeinde Nottuln.
Aktuell gibt es drei Anträge für ein Vorbescheidsverfahren. Insgesamt geht es um zehn neue Windenergieanlagen im Nottulner Gemeindegebiet.
Wie berichtet, verfolgen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung in großer Eintracht das Ziel, den Ausbau der Windenergie zu fördern. Die bisherigen Konzentrationsflächen Hastehausen und Horst wurden formal aufgehoben. Aktuell sind daher Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich privilegiert. Was aber nicht bedeutet, dass tatsächlich überall auch gebaut werden kann.
Eine Entscheidung über die drei aktuell laufenden Vorbescheidsverfahren trifft der Kreis Coesfeld als Untere Immissionsschutzbehörde. Die Gemeinde Nottuln ist über die Erteilung des sogenannten „gemeindlichen Einvernehmens“ beteiligt. Sie hat zu prüfen, ob planungsrechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen. Ist das nicht der Fall, ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag (14. Januar) will die Gemeindeverwaltung die Ausschussmitglieder über den Stand der Verfahren informieren, allerdings in nicht-öffentlicher Sitzung.
Wie der Kreis Coesfeld auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, laufen zwei Vorbescheidsverfahren für jeweils eine Windenergieanlage und ein Vorbescheidsverfahren für acht Windenergieanlagen.
Konkret geht es darum:
Antrag 1: eine WEA (Nabenhöhe 139 Meter, Rotordurchmesser 160 Meter, Leistung 5560 kW).
Antrag 2: acht WEA (sechs Anlagen mit einer jeweiligen Nabenhöhe von 179 Metern, Rotordurchmesser 175 Meter, Leistung 6800 kW; eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, Rotordurchmesser 163 Meter, Leistung 7000 kW; eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 118 Metern, Rotordurchmesser 163 Meter, Leistung 7000 kW);
Antrag 3: eine WEA (Nabenhöhe 112 Meter, Rotordurchmesser 175 Meter, Leistung 7000 kW).
Zu allen drei beantragten Vorbescheiden ist bislang noch keine abschließende Entscheidung durch den Kreis getroffen worden. Die Verfahren laufen.
Vereinfacht erklärt, wird bei einem Vorbescheidsverfahren das Projekt nicht in allen Details geprüft, sondern es werden nur einige Aspekte beleuchtet, um zu klären, ob das Vorhaben grundsätzlich an den ausgesuchten Standorten möglich ist. Da im Gemeindegebiet derzeit keine Windkonzentrationsflächen rechtskräftig sind, kann der Antragssteller bei einem positiven Vorbescheid sich die Standorte sichern, auch wenn die künftige Regionalplanung diese Flächen nicht für die Windenergie berücksichtigt. So jedenfalls die aktuelle rechtliche Einschätzung. Das ist für WEA-Projekte im Gebiet der Gemeinde Nottuln insofern von Bedeutung, da der neue Regionalplan die bisherigen Windvorrangflächen Hastehausen und Horst wieder in Kraft setzen wird.
Ein positiv beschiedener Vorbescheid ist keine Baugenehmigung und berechtigt daher auch nicht zum Bauen. Entscheidend bleibt das Antragsverfahren. Positive Vorbescheide, so die derzeitige Einschätzung, geben Investoren aber ein Stück mehr Sicherheit, dass die beantragte WEA am auserkorenen Standort auch genehmigungsfähig ist. Kommunen können übrigens über Bebauungspläne zusätzliche Flächen für WEAs ausweisen. Davon macht die Gemeinde Nottuln Gebrauch. Der Rat ist im vergangenen Jahr einer Bürgeranregung gefolgt und hat ein Bebauungsplanverfahren eröffnet für die Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Hangenfeld/Buxtrup. Die Planung des Antragstellers sieht vor, eine WEA mit einer Nennleistung von 5,56 MW, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern oder alternativ eine WEA mit einer Nennleistung von 6 MW, einer Nabenhöhe von 162 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern zu errichten.
Historisch alle Artikel finden Sie unter dem Archiv-Reiter