Weil sich ein geplantes Windrad im Landschaftsschutzgebiet befindet, hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ein Veto eingelegt. Archiv/Stephanie Sieme
|

Naturschutzbehörde legt Veto ein (17.04.2026)

Geplante Windräder in Osthellen

Von Stephanie Sieme

BILLERBECK In der Bauerschaft Osthellen gibt es die Planung für den Bau zweier Windkraftanlagen (WEA) – doch daraus könnte vorerst einmal nichts mehr werden, wenn die Politik einem Vorschlag der Stadtverwaltung folgt.

Wie aus den Unterlagen für den Bezirksausschuss hervorgeht, soll das Verfahren „ruhend gestellt werden“. Konkret geht es um das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne die der Bau der Windräder nicht möglich wäre.

Dieses Verfahren wurde im Sommer vergangenen Jahres angestoßen – unter anderem mit der Beteiligung der Bürger und der Behörden. Die Untere Naturschutzbehörde hat ein Veto gegen eine der beiden geplanten Anlagen eingelegt, weil sich diese in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Es ist derselbe Grund, warum auch beim geplanten Windpark Hamern-Gantweg zwei der insgesamt sechs Windräder wegfallen und eine verschoben werden muss.

Bislang seien Widersprüche seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht zurückgenommen worden. Auch seitens der Bezirksregierung, die sich über den Widerspruch hinwegsetzen könnte, seit laut Stadt kein Spielraum eröffnet worden. Das Verfahren könne, so die Stadt, in unveränderter Form nicht zum Abschluss gebracht und die Planung somit nicht genehmigt werden. Zudem gebe es keine Möglichkeit, das Windrad außerhalb des Landschaftsschutzgebietes zu realisieren. Nur ein Windrad zu bauen, beiße sich mit denen vom Rat beschlossenen Leitlinien, nach denen Einzelanlagen vermieden werden sollen.

Die Investoren, die Bürgerenergie Osthellen GmbH & Co. KG, seien darüber informiert worden. Auch ein Gespräch habe es gegeben, zu dem auch die im Rat der Stadt Billerbeck vertretenen Parteien eingeladen worden seien, wie die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage schreibt. Die Investoren haben darauf mit einer Stellungnahme der Kanzlei Engemann | Partner reagiert. Darin bringen sie ihre Enttäuschung „über die geplante weitere Vorgehensweise zum Ausdruck“ und beantragen die Fortsetzung des Verfahrens. Es sei laut Schreiben „in keiner Weise nachvollziehbar“, warum das Verfahren „nicht mit einem verkleinerten Geltungsbereich weitergeführt werden soll“. Mit der Einleitung des Verfahrens habe der Rat „die Entscheidung getroffen, an der betreffenden Stelle des Stadtgebietes die Nutzung von Windenergie bauplanungsrechtlich zu unterstützen. Unsere Mandantschaft hat hierauf vertraut und weitere Prozesse eingeleitet, die zu erheblichen finanziellen Aufwendungen geführt haben“, heißt es in dem Anwaltsschreiben weiter. Ihnen würde „ein erheblicher Schaden“ entstehen.

„Ruhend“ heißt in diesem Fall so viel wie pausieren. Dem Rat stehe es offen, das Verfahren jederzeit wieder aufzunehmen, „sofern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Ausbau der Windenergie geändert haben, die Untere Naturschutzbehörde zu einer anderen Einschätzung hinsichtlich des Landschaftsschutzes gelangt oder ein anderer Standort für eine zweite WEA seitens der Investoren gefunden wird“, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss.

Der Bezirksausschuss wird sich mit der Thematik in seiner Sitzung am Dienstag (21.4.) beschäftigen. Beginn ist um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Interessierte Zuhörer sind willkommen.

Original Artikel lesen …

Historisch alle Artikel finden Sie unter dem Archiv-Reiter

Ähnliche Beiträge