Können Pachtverträge sittenwidrig sein? (05.06.2026)
Ausbau der Windkraft
Zur Windkraft-Debatte:
Gute Böden im Münsterland bringen bei wirtschaftlicher Nutzung je Hektar bis zu 1000 Euro Pacht im Jahr ein. Stellt man einen Hektar Land für Windkraftanlagen zur Verfügung, erhält man bis zu 100.000 Euro im Jahr – das Hundertfache, viele Jahre lang, immer wieder.
Verstößt das gegen die guten Sitten, gegen grundlegende Wertvorstellungen der Gesellschaft? Wenn ja, könnten Pachtverträge zum Beispiel mit den Stadtwerken Münster sittenwidrig und deswegen nichtig sein (§ 138 (1) BGB).
Nutzen einige wenige Grundbesitzer und zum Beispiel die Stadtwerke Münster die Zwangslage der Stromkunden aus (diese finden die freigiebigen Zahlungen der Stadtwerke Münster schließlich auf ihrer Stromrechnung wieder)? Wenn extreme Vermögensvorteile der Verpächter (wer immer das in Nottuln sein mag) in einem auffälligen Missverhältnis zu deren eigener Leistung stehen, nennt man das Wucher. Entsprechende Verträge könnten ebenfalls nichtig sein (§ 138 (2) BGB).
Dr. Rolf Gerlach,
Nottuln
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