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Bürger müssen einbezogen werden (16.07.2026)

Zum Bericht „Kreis sieht keine Verfahrensfehler“ vom 11. Juli

Rechtlich mag es zulässig sein, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht durch den Rat beschlossen werden muss. Angesichts der Tragweite solcher Windkraftprojekte wäre eine öffentliche Beratung jedoch geboten gewesen. Nur so hätten die Bürger rechtzeitig informiert werden und ihre Anregungen und Einwände einbringen können.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Entscheidungsprozesse. Wird das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich zwischen Verwaltung und Rat abgestimmt, bleibt diese Möglichkeit ungenutzt. Verwaltung und Rat müssen deshalb auch Verantwortung für die entstandenen Diskussionen und die fehlende Transparenz übernehmen.
Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Aufhebung der Flächennutzungspläne grundlegend verändert haben. Durch die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windkraft ist eine neue Situation entstanden, die eine erneute öffentliche Bewertung erforderlich gemacht hätte.
Mit dem geplanten Windkraftprojekt auf der Westerhiege oberhalb von Darup steht nun ein weiteres gemeindliches Einvernehmen an. Wegen der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie der Eingriffe in Natur und öffentliches Eigentum sollte auch dieses Vorhaben öffentlich beraten werden. Sind nach dem Vorbescheidverfahren keine Änderungen mehr möglich, wäre eine unterbliebene öffentliche Diskussion ein schweres Versäumnis.
Statt gegenseitiger Schuldzuweisungen sollten Rat und Verwaltung ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden. Die Bürger müssen bei Entscheidungen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, frühzeitig einbezogen werden.

Benedikt Wessling

Darup

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