Bürger müssen einbezogen werden (16.07.2026)
Zum Bericht „Kreis sieht keine Verfahrensfehler“ vom 11. Juli Rechtlich mag es zulässig sein, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht durch den Rat beschlossen werden muss. Angesichts der Tragweite solcher Windkraftprojekte wäre eine öffentliche Beratung jedoch geboten gewesen. Nur so hätten die Bürger rechtzeitig informiert werden und ihre Anregungen und Einwände einbringen können.Die Beteiligung der Öffentlichkeit…